Wer seine Steuererklärung selbst macht, der weiß es vielleicht nicht. Aber auch die Kosten für einen Kindergarten oder Kindertagesstätte können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Wichtig ist, dass der Antragsteller entweder berufstätig und alleinerziehend, in Ausbildung und alleinerziehend oder nur alleinerziehend ist. Kosten die abgesetzt werden können, müssen außerdem aus einem der folgenden drei Gründe stammen:

  1. erwerbsbedingt
  2. ausbildungsbedingt
  3. krankheitsbedingt

Bisher konnten diese Kosten mit einem kleinen Trick als Werbekosten abgesetzt werden. Seit 2012 ist es aber möglich, die Kosten direkt für die Kinderbetreuung zu nutzen. Dabei ist die Höhe der absetzbaren Summe nicht mehr vom Alter des Kindes oder dem Einkommen der Eltern abhängig, sondern lässt sich nun viel genauer über den tatsächlichen Bedarf des Kindes steuern.

Welche Absetzmöglichkeiten gibt es?

Auch wenn sich 2012 einiges getan hat, ist zum Glück Kinderbetreuung absetzbar seit 2010. Die neuen Regelungen sagen folgendes:

Abgesetzt werden können pro Kind 2/3 der Betreuungskosten oder aber die Höchstsumme von 4.000€ pro Jahr. Das gilt für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Behinderte Kinder genießen noch immer den Sonderstatus, dass für sie die Absetzung bis zum 25. Lebensjahr möglich ist.

Wichtig ist dabei, dass keine Pauschale abgesetzt werden kann. Daher müssen für alle Kosten Belege aufgeführt werden. Alle ausgestellten Scheine für:

• Arztkosten
• Kindertageseinrichtungen
• besondere Unternehmungen
• u.a.

müssen daher aufgehoben werden.

Ebenfalls wichtig

Bis 2011 wurde noch zwischen den „erwerbsbedingten” und „nicht-erwerbsbedingten” Kinderbetreuungskosten unterschieden. Auch diese Trennung ist mittlerweile entfallen. Abgesetzt werden können alle Kosten, sofern sie sich auf Unterbringung und Ausbildung der Kinder beziehen. Damit sind Antragsteller auch nicht mehr in der Pflicht, ihren Anspruch auf Hilfe bei der Kinderbetreuung vor dem Finanzamt zu beweisen. Die Entscheidung wird nun direkt über den Steuerbescheid gefällt.

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