Die monatliche Miete sollte man besser pünktlich bezahlen, denn schon ein Mietverzug von zwei Monatsmieten kann zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen. Kommt es doch zu einer Kündigung, sollte man einige gesetzliche Regelungen im Auge behalten.
Welcher Zahlungsrückstand rechtfertigt die fristlose Kündigung?
Ist der Mieter zwei Monate hintereinander mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Rückstand oder hat für zwei nicht aufeinanderfolgende Monate, also zum Beispiel März und Mai, seine Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch versäumte Kautionszahlungen gelten als Kündigungsgrund. Ist der Mieter mit einer Kautionszahlung in Höhe von 2 Netto-Kaltmieten im Rückstand, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden.
Wie definiert der Gesetzgeber Miete?
Dazu zählen alle vertraglich vereinbarten Zahlungen, darunter die Kaltmiete, die Betriebskostenvorauszahlung sowie die Heizkostenvorauszahlung. Auch Zahlungen für mitvermietete Nebenräume, wie zum Beispiel eine Garage oder ein Kellerraum, fallen unter die Miete. Nicht wiederkehrende Zahlungen wie Nachzahlungen für Betriebskostenrechnungen aus der Vergangenheit zählen allerdings nicht zur Miete.
Kündigungsgrund muss angegeben werden
Die Kündigung ist nur dann gültig, wenn der Vermieter den wichtigen Grund, welcher zur Kündigung geführt hat, in seinem Kündigungsschreiben angibt. Versäumt er dies, ist die Kündigung rechtlich unwirksam.
Nachzahlung ist möglich
Um eine fristlose Kündigung abzuwenden, hat der Mieter immer noch die Möglichkeit eine Nachzahlung zu leisten. Bezahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Mietschuld oder verpflichtet sich das Sozialamt, die Zahlungen zu übernehmen, kann der Mieter seine Wohnung behalten.
Bild: bigstockphoto.com / AntonioGuillem