Beim Umzug müssen Sie zwei Dinge getrennt klären: Welcher Zähler gehört zur Wohnung? Und welcher Stromvertrag gilt ab wann? Zählernummer, Zählerstand und Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, haben dabei unterschiedliche Aufgaben.
Wenn Sie den falschen Zähler melden oder den Vertrag nur als Adressänderung behandeln, kann der Anbieter die Lieferstelle falsch zuordnen. Es kann auch zu unnötigen Rückfragen oder Abrechnungen für einen Zeitraum kommen, in dem Sie die Wohnung noch nicht oder nicht mehr genutzt haben. Melden Sie den Umzug, bestimmen Sie den Zähler eindeutig und halten Sie den Stand fest. Klären Sie danach schriftlich, ob der Vertrag weiterläuft oder gekündigt wird.
Vor dem Umzug den Vertrag prüfen
Informieren Sie Ihren bisherigen Stromlieferanten über den Auszug und gegebenenfalls über die neue Adresse. Eine reine Änderung der Anschrift reicht nicht immer aus. Der Anbieter muss prüfen, ob er die neue Lieferstelle versorgen kann und was mit dem bestehenden Vertrag passiert.
Ihre Mitteilung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- bisherige und neue Anschrift,
- Auszugs- und Einzugsdatum,
- Vertrags- oder Kundennummer,
- Zählernummer der bisherigen Wohnung,
- Zählernummer der neuen Wohnung, sobald sie feststeht,
- MaLo-ID, sofern sie Ihnen vorliegt,
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der weiteren Vorgehensweise.
Die MaLo-ID ist eine elfstellige Kennung der Lieferstelle. Sie steht häufig auf der Stromrechnung. Seit Juni 2025 wird sie beim Stromlieferantenwechsel vorrangig für die Marktkommunikation verwendet. Die Zählernummer bleibt wichtig, weil sie das konkrete Messgerät bezeichnet. Am zuverlässigsten ist die Kombination aus MaLo-ID, Zählernummer, Adresse und Zählerstand.
Prüfen Sie auch Ihre Vertragsunterlagen. In der Grundversorgung gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei einem Sondervertrag sind die vereinbarte Laufzeit, die Kündigungsfrist und die Umzugsregelungen entscheidend. Wegen eines Umzugs kann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen bestehen. Ob es gilt, hängt unter anderem davon ab, ob der bisherige Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort zu vergleichbaren Bedingungen fortsetzen kann.
Diese Angaben gelten nicht als feste Frist für jeden Umzug. Entscheidend ist, wann Ihre Erklärung beim Anbieter eingeht und welche Klauseln Ihr Vertrag enthält. Bitten Sie den Lieferanten deshalb ausdrücklich um eine Bestätigung: Wird der Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt, endet er oder brauchen Sie einen neuen Vertrag?
Beim Auszug den alten Zähler festhalten
Lesen Sie den Zähler möglichst bei der Wohnungsübergabe ab. Notieren Sie Zählernummer, Zählerstand, Datum und möglichst auch die Uhrzeit. Fotografieren Sie das ganze Gerät. Auf dem Foto sollten Anzeige und Gerätekennzeichnung eindeutig erkennbar sein.
Bei mehreren Zählern im Keller oder Hausflur reicht ein Foto mit sichtbarem Zahlenwert möglicherweise nicht aus, wenn die Zählernummer fehlt. Nehmen Sie deshalb ein gemeinsames Bild oder mehrere Fotos auf, die Zählernummer und Anzeige eindeutig miteinander verbinden.
Tragen Sie die Daten in das Übergabeprotokoll ein. Lassen Sie alle beteiligten Parteien das Protokoll bestätigen und bewahren Sie es mit den Fotos auf. Senden Sie den Stand danach an den bisherigen Stromlieferanten. Schicken Sie ihn zusätzlich an den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber, wenn der Anbieter das verlangt oder unklar ist, wer für die Ablesung zuständig ist.
Bei einem analogen Zähler lesen Sie das mechanische Zählwerk ab und übernehmen in der Regel die schwarzen Ziffern vor dem Komma. Rote Nachkommastellen sollten Sie nur übernehmen, wenn der Anbieter dies ausdrücklich verlangt. Bei einem Zweitarifzähler müssen Sie die Register getrennt notieren, etwa für Hoch- und Niedertarif. Fassen Sie die Werte nicht eigenständig zu einer einzigen Zahl zusammen.
Der dokumentierte Auszugsstand trennt Ihren Verbrauch vom Verbrauch der nächsten Bewohnerinnen und Bewohner. Er ersetzt keine spätere Abrechnung. Er dient aber als Nachweis für den Stand zum Zeitpunkt der Übergabe.
Beim Einzug den richtigen Zähler zuordnen
Gehen Sie in der neuen Wohnung genauso vor. Prüfen Sie zuerst, welches Messgerät zu Ihrer Wohnung gehört. Vergleichen Sie die Zählernummer am Gerät mit dem Übergabeprotokoll und den Unterlagen des Vermieters. Lesen Sie danach den Stand ab und fotografieren Sie Zählernummer und Anzeige.
Übernehmen Sie die Zählernummer nicht ungeprüft aus alten Unterlagen oder von Vormieterinnen und Vormietern. In Mehrfamilienhäusern hängen oft mehrere Geräte dicht beieinander. Wenn Sie versehentlich die Zählernummer der Nachbarwohnung melden, kann Ihr Vertrag der falschen Lieferstelle zugeordnet werden. Für Ihre eigene Wohnung kann dann wegen des dort gemessenen Verbrauchs ein Vertrag in der Grundversorgung entstehen.
Zählernummer, Wohnung und Foto müssen zusammenpassen.
Wenn die MaLo-ID der neuen Lieferstelle nicht bekannt ist, fragen Sie den Vermieter, Netzbetreiber oder bisherigen Lieferanten. Die MaLo-ID bezeichnet die Lieferstelle, also den Ort, an dem Strom entnommen wird. Die Zählernummer bezeichnet das Gerät. Der Zählerstand zeigt, wie viel Strom bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gemessen wurde. Keine dieser Angaben ersetzt die anderen vollständig.
Sonderfälle müssen Sie zusätzlich prüfen. Bei einer Photovoltaikanlage, einem Einspeisezähler, einer Wärmepumpe, einer Nachtspeicherheizung oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung können mehrere Zähler oder Register vorhanden sein. Dokumentieren Sie jedes relevante Gerät einzeln. Lassen Sie sich vom Messstellenbetreiber oder Lieferanten erklären, welcher Wert für welchen Vertrag gebraucht wird.
Zählertyp und Anzeige richtig ablesen
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul zur automatischen Übertragung. Eine digitale Anzeige bedeutet deshalb nicht, dass der Messstellenbetreiber den Stand aus der Ferne erhält. Lesen Sie den Wert am Gerät ab und dokumentieren Sie ihn wie bei einem analogen Zähler.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Es kann Messwerte sicher übertragen und grundsätzlich aus der Ferne ausgelesen werden. Für die normale Abrechnung kann die automatische Übermittlung ausreichen. Bei der Wohnungsübergabe ist ein eigenes, datiertes Foto trotzdem sinnvoll, weil es den sichtbaren Stand zu diesem Zeitpunkt festhält.
Digitale Geräte zeigen je nach Modell mehrere Register oder Kennzahlen an. Verwenden Sie die Anzeige, die der Messstellenbetreiber oder Stromlieferant für die Ablesung nennt. Die technische Kennzeichnung 1-0:1.8.0 kann zum Beispiel für den Gesamtverbrauch stehen, ist aber nicht bei jedem Gerät die richtige Anzeige.
Bei Zweitarifzählern dokumentieren Sie die Register getrennt und beachten deren Kennzeichnung am Gerät. Die Umschaltzeiten legt der zuständige Netzbetreiber fest. Bezeichnen Sie die Werte deshalb nicht automatisch als Tag- und Nachtstrom, wenn die Unterlagen stattdessen Hoch- und Niedertarif oder andere Register nennen.
Vertrag fortführen, beenden oder neu abschließen
Ein bestehender Vertrag kann an der neuen Adresse weiterlaufen, wenn der Anbieter dort liefern kann und der Vertrag das vorsieht. Lassen Sie sich den neuen Lieferbeginn, die neue Lieferstelle und die Vertragsbedingungen schriftlich bestätigen. Prüfen Sie auch Laufzeit, Kündigungsregelung, Preisbestandteile und Bonusbedingungen.
Ist eine Fortsetzung nicht möglich oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen vorgesehen, kann der Vertrag wegen des Umzugs enden. Entscheidend ist auch hier der konkrete Vertrag. Bitten Sie den Anbieter schriftlich um Auskunft: Zu welchem Datum endet die Belieferung an der alten Adresse? Brauchen Sie für die neue Wohnung einen eigenen Vertrag?
Wenn Sie nach dem Einzug Strom verbrauchen, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, werden Sie grundsätzlich über die Grundversorgung versorgt. Ein später geschlossener Vertrag kann den vergangenen Zeitraum nicht beliebig rückwirkend einem neuen Lieferanten zuordnen. Der neue Vertrag gilt ab dem bestätigten Lieferbeginn für die Zukunft.
Gehen Sie deshalb in dieser Reihenfolge vor:
- Einzugsdatum und den Anfangsstand dokumentieren.
- Klären, wer die Wohnung bis zum bestätigten Lieferbeginn versorgt.
- Den gewünschten Vertrag für die Zukunft abschließen.
- Die Bestätigung des Lieferbeginns aufbewahren.
- Die Abrechnung für den Zeitraum bis zum Lieferbeginn kontrollieren.
Der technische Lieferantenwechsel kann im Strombereich seit dem 6. Juni 2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Das beschleunigt die Zuordnung. Eine Umzugsmeldung bleibt trotzdem nötig. Der Vertrag gilt dadurch auch nicht automatisch rückwirkend ab dem Einzug.
Abrechnung nach dem Umzug kontrollieren
Vergleichen Sie die erste Abrechnung nach dem Umzug mit Ihren Unterlagen. Prüfen Sie besonders:
- alte sowie neue Anschrift,
- Zählernummer beziehungsweise MaLo-ID,
- Anfangs- und Endstand,
- Ablesedatum,
- Lieferbeginn und Lieferende,
- abgerechneten Zeitraum,
- Zuordnung von Hoch- und Niedertarif bei Zweitarifzählern.
Stimmt ein Wert nicht mit dem Übergabeprotokoll oder dem Foto überein, wenden Sie sich schriftlich an den Lieferanten. Beschreiben Sie die Abweichung genau und fügen Sie die passenden Nachweise bei. Bei einer falschen Zählerzuordnung sollten Sie zusätzlich den Netz- oder Messstellenbetreiber informieren. Der Lieferant kann die technische Zuordnung nicht allein ändern.
Bewahren Sie Mitteilungen, Bestätigungen, Protokolle und Fotos zusammen auf. Benennen Sie Dateien am besten mit Adresse, Zählernummer und Datum. So können Sie später erkennen, welches Bild zu welcher Wohnung und welchem Übergabetermin gehört.
Zählerstände und Vertragsbestätigungen aufbewahren
Beim Umzug kommt es auf die richtige Zuordnung an: zuerst die Wohnung, dann Zählernummer und MaLo-ID, danach der datierte Zählerstand und schließlich die Vertragsentscheidung. Fotografieren Sie das Gerät, tragen Sie den Stand ins Übergabeprotokoll ein und lassen Sie Fortführung, Kündigung oder Lieferbeginn schriftlich bestätigen.
Verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Vertragsübernahme oder eine digitale Anzeige ohne Prüfung. Eine sorgfältige Dokumentation verhindert vor allem falsche Zuordnungen. Sie hilft außerdem, die Abrechnung für den Übergangszeitraum zu prüfen.