Ist die Wohnungstür zugefallen oder verschlossen, zählt oft jede Minute. Unseriöse Anbieter nutzen diesen Zeitdruck aus. Klären Sie deshalb vorher, wer kommt, welche Arbeit nötig ist und wie hoch der verbindliche Gesamtpreis ist.

Prüfen Sie die Anschrift des Anbieters und den tatsächlichen Standort des Monteurs. Lassen Sie sich bestätigen, dass Anfahrt, Arbeitszeit, Mehrwertsteuer und Zuschläge im Komplettpreis enthalten sind. Beauftragen Sie nur die nötige Türöffnung. Vergleichen Sie die Rechnung später Punkt für Punkt mit der Vereinbarung.

Anbieter und Komplettpreis prüfen

Prüfen Sie den Anbieter, soweit es die Situation zulässt. Wählen Sie möglichst einen Betrieb aus der Region. Eine kurze Anfahrt kann unnötige Fahrtkosten vermeiden. Fragen Sie beim ersten Telefonat, von wo der Monteur tatsächlich losfährt. Eine Ortsvorwahl oder eine lokale Werbeanzeige beweist nicht, dass der Betrieb oder der Monteur in Ihrer Nähe ist.

Achten Sie auf folgende Angaben:

  • der vollständige Firmenname,
  • nachvollziehbare Anschrift,
  • Name der Gesprächsperson,
  • tatsächlicher Standort des Monteurs,
  • voraussichtliche Ankunft,
  • Anfahrtskosten,
  • erreichbare Telefonnummer.

Eine Anschrift im Impressum kann bei der Prüfung helfen. Sie beweist allein aber nicht, dass der Anbieter seriös arbeitet. Fehlt eine nachvollziehbare Anschrift oder gibt das Unternehmen nur eine Mobilfunk- oder Sonderrufnummer an, ist besondere Vorsicht geboten. Vergleichen Sie, wenn möglich, mehrere Anbieter.

Beschreiben Sie am Telefon sachlich, was passiert ist, und sagen Sie, ob die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen ist, damit der Dienstleister den voraussichtlichen Aufwand besser einschätzen kann. Auch besondere oder sicherheitsrelevante Schlösser können den Preis beeinflussen. Die Unterscheidung dient hier nur der Kostenschätzung. Arbeiten am Schloss oder eigene Öffnungsversuche sollten Sie nicht durchführen.

Lassen Sie sich danach keinen Preis „ab“ und keine unverbindliche Schätzung nennen. Fragen Sie stattdessen nach dem verbindlichen Komplettpreis:

„Wie hoch ist der verbindliche Gesamtpreis einschließlich Anfahrt, Mehrwertsteuer und sämtlicher Zuschläge für die beschriebene Türöffnung?“

Fragen Sie zusätzlich:

„Gilt dieser Betrag auch dann, wenn keine weiteren Arbeiten erforderlich sind?“

Im vereinbarten Betrag sollten mindestens diese Kosten enthalten sein:

  • Anfahrt,
  • Arbeitsleistung oder vereinbarte Pauschale,
  • Mehrwertsteuer,
  • Nacht-, Wochenend-, Sonn- oder Feiertagszuschläge,
  • ausdrücklich vereinbarte Material- oder weitere Kosten.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Preise je nach Region und Tageszeit unterschiedlich sind. Ein Einsatz nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag kann anders berechnet werden als ein Einsatz an einem Werktag tagsüber. Deshalb gibt es keinen allgemein gültigen Preis für jede Türöffnung. Ein älterer Hinweis der Verbraucherzentrale nannte zwar einen Richtwert für einen Werktagseinsatz. Diese Zahl ist aber weder ein bundesweit verbindlicher Tarif noch eine Preisgarantie.

Nennt ein Anbieter keinen Preis oder nur einen sehr niedrigen Einstiegspreis, ohne Anfahrt und Zuschläge klar zu erklären, suchen Sie möglichst einen anderen Dienst. Sie sollten den Gesamtbetrag vor der Auftragserteilung kennen, nicht erst nach Abschluss der Arbeiten.

Auftrag und Preis schriftlich festhalten

Was Sie am Telefon vereinbaren, lässt sich später oft schwer beweisen. Bitten Sie deshalb um eine Bestätigung per SMS, Messenger oder E-Mail. Falls das nicht möglich ist, schreiben Sie direkt nach dem Gespräch eine eigene Notiz. Notieren Sie Datum und Uhrzeit, die gewählte Telefonnummer, den Firmennamen, den Namen der Gesprächsperson und den vereinbarten Komplettpreis.

Notieren Sie außerdem folgende Angaben:

  • welche Zuschläge im Preis enthalten sind,
  • voraussichtliche Ankunft des Monteurs,
  • welche konkrete Leistung beauftragt wurde,
  • ob Material oder weitere Arbeiten ausgeschlossen sind,
  • wie die Zahlung erfolgen soll.

Führen Sie das Gespräch möglichst im Beisein einer Vertrauensperson oder lassen Sie die Vereinbarung vorlesen. Eine Zeugin oder ein Zeuge kann später helfen, den Inhalt des Telefonats zu klären.

Begrenzen Sie den Auftrag klar. Eine geeignete Formulierung lautet:

„Beauftragt wird ausschließlich die erforderliche Türöffnung. Weitere Arbeiten, insbesondere ein Austausch von Schloss- oder Beschlagteilen, dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und neuer Preisvereinbarung ausgeführt werden.“

Damit ist klar, dass der Austausch von Teilen nicht automatisch zum Auftrag gehört. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, grundsätzlich nur die notwendige Türöffnung zu beauftragen. Nach ihrer Einschätzung ist ein vollständiger Schlosswechsel in vielen Fällen nicht nötig. Ob zusätzliche Arbeiten nötig sind, hängt vom Zustand der Tür und der Situation ab. Lassen Sie sich deshalb vor jeder Erweiterung des Auftrags erklären, warum sie nötig ist und welche Kosten entstehen.

Ein seriöser Dienstleister darf prüfen, ob Sie zugangsberechtigt sind. Halten Sie einen Ausweis bereit und zeigen Sie gegebenenfalls, dass Sie in der Wohnung wohnen oder den Auftrag erteilen dürfen. Welche Nachweise angemessen sind, hängt von der Situation ab. Fragt ein Anbieter überhaupt nicht, ob Sie Zugang zur Wohnung haben, ist Vorsicht angebracht.

Verlangen Sie vor zusätzlichen Arbeiten eine neue, klare Vereinbarung. Die Aussage „Das wird etwas teurer“ reicht nicht aus. Lassen Sie den zusätzlichen Betrag oder die Berechnung nennen. Bestätigen Sie nur, was Sie tatsächlich beauftragen wollen. Besonders bei Materialkosten, Schloss- oder Beschlagteilen und weiteren Arbeitspositionen sollte Ihre Zustimmung nachweisbar sein.

Rechnung vor der Zahlung vergleichen

Nach dem Einsatz sollte die Rechnung die tatsächlich erbrachte Leistung klar aufschlüsseln. Prüfen Sie sie vor der Unterschrift und vor der Zahlung. So können Sie die Rechnung mit der vorherigen Vereinbarung vergleichen.

Achten Sie dabei besonders auf folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Unternehmens,
  • Datum des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • konkrete Bezeichnung der Türöffnung,
  • Anfahrtskosten,
  • Arbeitszeit oder vereinbarte Pauschale,
  • Zuschläge mit nachvollziehbarer Begründung,
  • Material oder Ersatzteile,
  • Mehrwertsteuer,
  • Gesamtbetrag,
  • Zahlungsziel und Zahlungsart.

Die Liste hilft beim Prüfen, ersetzt aber keine vollständige Prüfung der gesetzlichen Rechnungsvorgaben. Vergleichen Sie die Rechnung immer mit dem Auftrag. Eine zusätzlich berechnete Anfahrt kann zum Beispiel unzulässig oder zumindest erklärungsbedürftig sein, wenn sie schon im Komplettpreis enthalten war. Das gilt auch für Nachtzuschläge, die vorher vereinbart und im Gesamtbetrag berücksichtigt wurden.

Vorher vereinbart Auf der Rechnung prüfen
Komplettpreis Entspricht der Endbetrag der Vereinbarung?
Anfahrt enthalten Wird sie trotzdem zusätzlich berechnet?
Zuschläge enthalten Taucht ein weiterer Zuschlag auf?
Nur Türöffnung Werden Schlosswechsel oder Material aufgeführt?
Keine Zusatzarbeiten Gibt es nicht beauftragte Positionen?

Weicht die Rechnung vom vereinbarten Betrag ab, sprechen Sie die einzelne Position an und halten Sie Ihre Beanstandung fest. Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung und eine Erklärung für jede Abweichung. Bestätigen Sie nicht einfach Leistungen, die Sie nicht vereinbart oder gewünscht haben. Was Sie im konkreten Fall zahlen müssen oder zurückfordern können, hängt von den Umständen und der Vereinbarung ab. Bei einem Streit kann die Verbraucherzentrale die Rechnung prüfen. Eine pauschale rechtliche Bewertung ist ohne Prüfung des Einzelfalls nicht möglich.

Barzahlung ist nicht generell verboten. Nach dem aktuellen Hinweis der Verbraucherzentrale darf sie aber nur verlangt werden, wenn diese Zahlungsart vor Beginn der Arbeiten vereinbart wurde. Zahlen Sie erst, wenn Sie eine detaillierte Rechnung erhalten haben und sie mit dem Auftrag übereinstimmt. Lassen Sie sich durch eine drängende Forderung nicht zu einer sofortigen Zahlung bringen. Fahren Sie insbesondere nicht mit dem Monteur zu einem Geldautomaten, wenn dadurch Druck entsteht.

Bei einer normalen Unklarheit sichern Sie die Rechnung, die Kommunikation und die Kontaktdaten. Bei Drohungen, Gewalt, dem Versuch des Eindringens oder der Drohung, die Tür wieder zu verschließen, rufen Sie die Polizei unter 110 und holen Sie, wenn möglich, Unterstützung aus der Nachbarschaft. Unterschreiben Sie in einer solchen Drucksituation nichts, was Sie nicht prüfen konnten.

Eine sehr hohe Rechnung ist nicht automatisch unzulässig; nach einer von der Verbraucherzentrale genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Januar 2020 kann es als Wucher gelten, wenn jemand eine Notlage für weit überhöhte Forderungen ausnutzt. Ob das auf eine bestimmte Rechnung zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie eine auffällige Forderung fachkundig prüfen, statt sie selbst abschließend rechtlich zu bewerten.

Ein Widerrufsrecht kann bei Verträgen eine Rolle spielen, die telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Für dringende Dienstleistungen gelten aber besondere Regeln, vor allem wenn die Leistung sofort beginnen soll. Ein möglicher Widerruf ersetzt deshalb nicht die Preis- und Auftragsvereinbarung vor Beginn des Einsatzes.

Schlüsselverlust bewerten

Wenn der Schlüssel verloren und nicht nur vergessen ist, geht es auch um die Sicherheit Ihrer Wohnung oder des Gebäudes. Prüfen Sie, ob eine fremde Person den Schlüssel Ihnen oder Ihrer Adresse zuordnen kann. Ein Schlüsselbund mit Ausweis, Adressanhänger oder anderen persönlichen Angaben ist anders zu bewerten als ein einzelner Schlüssel ohne Zuordnung.

Klären Sie möglichst schnell:

  • Zu welcher Tür oder Anlage gehört der Schlüssel?
  • Handelt es sich um einen privaten, dienstlichen oder fremden Schlüssel?
  • Gehört der Schlüssel zu einer Haus-, General- oder Schließanlage?
  • Können Vermieter, Hausverwaltung oder Arbeitgeber informiert werden?
  • Besteht möglicherweise Versicherungsschutz?
  • Könnte der Schlüssel gestohlen worden sein?

Informieren Sie bei einem fremden oder dienstlichen Schlüssel den Eigentümer, den Arbeitgeber oder die Hausverwaltung. Bei einer komplizierten Schließanlage können hohe Kosten entstehen. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel eine Schließanlage an einem Gymnasium, deren Austausch einschließlich 80 neuer Schlüssel 14.000 Euro kostete. Das ist ein Einzelfall und kein typischer Preis für einen privaten Wohnungsschlüssel.

Die Verbraucherzentrale verweist außerdem auf Angaben von VdS Schadenverhütung, nach denen in Deutschland jedes Jahr rund 800.000 Schlüssel verloren gehen. Dadurch kann ein Schaden von fast 100 Millionen Euro entstehen. Diese Zahlen sind eine Schätzung für ganz Deutschland, aber keine Prognose für die Kosten Ihres Verlusts.

Die Polizei empfiehlt nach einem Schlüsselverlust, den Schließzylinder austauschen zu lassen. Ob das in Ihrem Fall nötig ist und welche weiteren Maßnahmen möglich sind, sollten Sie mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder dem Arbeitgeber besprechen. In einer Mietwohnung dürfen Sie die Schließanlage nicht ohne Weiteres selbst verändern lassen. Auch eine Versicherung übernimmt die Kosten nicht automatisch. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer privaten Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Melden Sie den Verlust sofort, wenn Ihre Police das verlangt.

Für die Zukunft hilft es, einen seriösen Schlüsseldienst mit vollständigen Kontaktdaten bereits vorab zu speichern. Einen Zweitschlüssel können Sie bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegen. Das reduziert den Zeitdruck, falls Sie sich erneut aussperren.

Vor dem Einsatz Preis und Auftrag klären

Klären Sie vor der Beauftragung den Anbieter, den tatsächlichen Anfahrtsort, den Komplettpreis und den genauen Auftrag. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest und beauftragen Sie nur die erforderliche Türöffnung.

Prüfen Sie die Rechnung vor der Zahlung und vergleichen Sie jede Position mit dem vereinbarten Preis. Bei Druck oder Drohungen wählen Sie 110. Nach einem Schlüsselverlust klären Sie das Sicherheitsrisiko zeitnah mit Vermieter, Hausverwaltung, Arbeitgeber oder Versicherung.