Müll vermeiden steht an erster Stelle: Funktionierende Dinge können Sie oft reparieren, verschenken oder verkaufen. Mehrweg, Nachfüllen und weniger Verpackung vermeiden Abfall.
Muss etwas weg, zählt nicht nur das Material. Entscheidend ist auch, ob es eine Verpackung, ein Produkt oder ein Sonderfall ist. Falsch entsorgte Batterien können Brände auslösen. Elektrogeräte enthalten Wertstoffe, und Problemstoffe gehören nicht in die Haushaltstonne. Die fünf üblichen Sammelwege geben eine erste Orientierung. Bei lokalen Abweichungen gilt die kommunale Abfallberatung.
In dieser Reihenfolge sortieren
Gehen Sie beim Ausmisten und Wegwerfen so vor:
- Weiterverwenden: Können Sie den Gegenstand noch selbst nutzen?
- Weitergeben: Ist er für andere noch brauchbar?
- Reparieren: Lässt sich ein Defekt beheben?
- Abfall vermeiden: Können Sie künftig eine Mehrweg- oder unverpackte Lösung wählen?
- Verpackung erkennen: Ist der Gegenstand eine Verpackung oder selbst das Produkt?
- Sammelweg wählen: Passt er zu Glas, Papier, übrigen Verpackungen, Bioabfall oder Restmüll?
- Sonderfall prüfen: Handelt es sich um eine Batterie, ein Elektrogerät, einen Problemstoff, ein Medikament oder ein Textil?
Viele Fehlwürfe lassen sich vermeiden, wenn Sie Verpackungen von Produkten unterscheiden. Eine Verpackung schützt, transportiert oder präsentiert eine Ware. Sie fällt an, wenn die Ware entnommen ist. Ein Joghurtbecher, eine Konservendose und ein Getränkekarton sind deshalb Verpackungen. Ein Kunststoffbecher aus dem Haushalt, ein Putzeimer, eine Schüssel und eine Bratpfanne sind dagegen Produkte.
Leere Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial gehören grundsätzlich in den örtlichen Sammelweg für übrige Verpackungen. Meist ist das der Gelbe Sack oder die Gelbe Tonne. Produkte aus Kunststoff oder Metall gehören nur hinein, wenn die Kommune eine Wertstofftonne mit erweitertem Sammelumfang anbietet. Die „Wertstofftonne“ ist kein bundesweit einheitliches System. Prüfen Sie deshalb die Vorgaben Ihres Entsorgers, bevor Sie Kunststoff- oder Metallgegenstände dort einwerfen.
Die fünf Sammelwege nutzen
Glas richtig einwerfen
In den Altglascontainer gehört nur leeres Verpackungsglas. Dazu zählen zum Beispiel Marmeladen- und Konservengläser sowie Glasflaschen. Trennen Sie Weiß-, Braun- und Grünglas nach den Farben des Containers. Blaues, rotes und anderes farbiges Glas kommt üblicherweise zum Grünglas.
Fensterglas, Spiegel, Trinkgläser, Glasgeschirr, Kristallglas, Keramik und Porzellan gehören nicht in den Altglascontainer. Ihre Zusammensetzung oder ihr Schmelzverhalten unterscheidet sich vom Behälterglas. Sie können deshalb die Aufbereitung stören. Leeren Sie Glasverpackungen vollständig. Ausspülen ist normalerweise nicht nötig. Verschlüsse sollten Sie getrennt entsorgen, wenn sie sich von Hand lösen lassen. Stecken Sie Gläser nicht ineinander. Das erschwert die Sortierung.
Papier und Pappe trennen
Zeitungen, Zeitschriften, Briefe, Versandkartons und Pappschachteln gehören in die Papiertonne oder in die örtliche Altpapiersammlung. Falten oder zerkleinern Sie große Kartons. So passen sie in den Behälter und blockieren keinen Platz.
Papier mit starken Essensresten oder anderer Verschmutzung gehört nicht in die Papiersammlung. Dazu zählen zum Beispiel durchtränkte Pizzakartons. Je nach örtlicher Regel kommt solcher Abfall in den Restmüll. Auch Kassenbons, viele Fahrkarten und anderes Thermopapier gehören nicht ins Altpapier. Das gilt ebenfalls für Tapetenreste und Fotos.
Getränkekartons bestehen zwar zum Teil aus Papier, sind aber Verbundverpackungen. Sie gehören deshalb grundsätzlich zum Sammelweg für übrige Verpackungen und nicht in die Papiertonne.
Übrige Verpackungen sammeln
In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören in der Regel leere Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial. Beispiele sind Joghurtbecher, Kunststofffolien, Tuben, Konservendosen, Aluminiumverpackungen und Getränkekartons. Verpackungen müssen vollständig leer sein, aber normalerweise nicht gespült werden.
Trennen Sie Bestandteile, wenn das ohne Werkzeug möglich ist. Lösen Sie zum Beispiel den Deckel vom Becher, wenn beides leicht auseinandergeht. Stapeln Sie Verpackungen nicht ineinander. Eine Dose im Joghurtbecher spart zwar Platz, erschwert aber die automatische Sortierung.
Der Grüne Punkt oder ein vergleichbares Zeichen entscheidet nicht darüber, ob eine Verpackung in den Gelben Sack gehört. Auch das Fehlen eines solchen Zeichens macht eine Verpackung nicht automatisch zu Restmüll. Maßgeblich sind die Verpackungsart und der örtliche Sammelweg.
Stark verschmutzte Verpackungen mit Essensresten können je nach Verschmutzungsgrad und kommunaler Regel in den Restmüll gehören. Entfernen Sie deshalb grobe Reste. Ein vollständiges Ausspülen mit Wasser und Reinigungsmittel ist nicht nötig.
Bioabfall sammeln
Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, geeignete Kaffeefilter, Eierschalen, verwelkte Pflanzenteile und viele Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder auf den eigenen Kompost. Städte und Landkreise legen unterschiedlich fest, welche weiteren Küchenabfälle erlaubt sind. Das gilt zum Beispiel für Fleisch- und Fischreste sowie Frittierfett.
Kunststoff gehört nicht in die Biotonne. Das gilt auch für Beutel mit den Aufschriften „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“. Solche Beutel zersetzen sich in einer kommunalen Anlage oder einem Gartenkompost nicht unbedingt vollständig. Verwenden Sie Sammelbeutel nur, wenn der örtliche Entsorger sie ausdrücklich erlaubt. Bei Unsicherheit sind Papierbeutel oder das direkte Entleeren in die Biotonne die sichere Wahl.
Fremdstoffe verschlechtern Kompost und Gärreste. Deshalb kann schon ein kleiner Kunststoffbeutel den gesamten Inhalt einer Biotonne belasten. Entfernen Sie vor dem Einwurf auch Blumentöpfe, Verpackungsreste und andere nicht organische Gegenstände.
Restmüll begrenzen
In den Restmüll gehört, was keinen passenden getrennten Sammelweg hat. Dazu zählen zum Beispiel kalte Asche, Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Thermopapier, Tapetenreste und kaputte Keramik. Heiße Asche darf wegen der Brandgefahr nicht in die Tonne. Lassen Sie sie vollständig abkühlen und beachten Sie die örtlichen Vorgaben.
Restmüll wird häufig energetisch verwertet. Materialien darin können in der Regel nicht mehr hochwertig recycelt werden. Wie der Restmüll behandelt wird, hängt von der Region und der Anlage ab. Deshalb lohnt es sich, Verpackungen, Papier und Bioabfall zu trennen. So bleiben verwertbare Materialien aus dem Restmüll heraus, und die Restabfallmenge kann deutlich sinken. Nach Angaben des Umweltbundesamtes kann die Biotrennung die Restabfallmenge ungefähr um ein Drittel reduzieren.
Sonderfälle richtig entsorgen
Batterien und Akkus
Batterien und Akkus gehören nicht in den Restmüll, den Gelben Sack, die Biotonne oder die Papiertonne. Geben Sie sie an einer dafür vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelstelle ab. Auch Geräte mit eingebautem Akku müssen getrennt zurückgegeben werden.
Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Lithium-Akkus dürfen nicht einfach in eine gewöhnliche Batteriesammelbox. Legen Sie solche Akkus dort nur nach vorheriger Rücksprache ein. Fragen Sie die örtliche Abfallberatung oder den Wertstoffhof, wie Sie sie sicher abgeben können.
Elektrogeräte
Toaster, Wasserkocher, Mobiltelefone, Drucker, elektrische Werkzeuge, Lampen, Leuchten und Kabel gehören nicht in den Hausmüll oder den Gelben Sack. Geben Sie Elektroaltgeräte bei kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder geeigneten Rücknahmestellen im Handel ab. Welche Rückgabemöglichkeit besteht, hängt unter anderem vom Gerätetyp und von der Rücknahmesituation ab.
Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Metallen auch Schadstoffe und häufig Batterien oder Akkus. Zerlegen Sie Geräte nicht eigenständig, wenn dadurch Akkus beschädigt werden könnten. Bewahren Sie ausgediente Geräte bis zur Abgabe trocken und so auf, dass Kinder nicht an enthaltene Batterien gelangen.
Problemstoffe
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, bestimmte Reinigungsmittel und andere Produkte mit schädlichen Inhaltsstoffen gehören nicht in eine Haushaltstonne oder den Abfluss. Bringen Sie sie zu einem dafür vorgesehenen Wertstoffhof, Schadstoffmobil oder einer kommunalen Sammelstelle. Beachten Sie die Angaben auf der Verpackung und die Annahmeregeln vor Ort.
Füllen Sie gefährliche Stoffe nicht eigenmächtig in andere Gefäße um und mischen Sie verschiedene Produkte nicht. Eine Haushaltstonne ist kein Ersatz für eine Schadstoffsammlung.
Medikamente
Medikamente dürfen nicht in die Toilette, das Waschbecken oder die Spüle. Sonst können Wirkstoffreste ins Abwasser gelangen. Der richtige Entsorgungsweg hängt von der örtlichen Regelung ab. Häufig ist eine kindersichere Verpackung im Restmüll möglich. Anderswo nehmen Apotheken oder kommunale Sammelstellen Altmedikamente an. Prüfen Sie vor der Entsorgung die Empfehlung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Textilien richtig entsorgen
Noch tragbare Kleidung und Bettwäsche sollten Sie weitergeben, spenden oder in einen geeigneten Altkleidercontainer geben. Nutzen Sie nur Container seriöser Betreiber und beachten Sie deren Vorgaben. Seit 2025 sollen Alttextilien getrennt gesammelt werden.
Nicht mehr tragbare, nasse oder stark verschmutzte Textilien gehören nicht automatisch in den Altkleidercontainer. Für solche Fälle kann der örtliche Entsorgungsweg entscheidend sein. Fragen Sie die Abfallberatung, bevor Sie Textilien in eine Tonne geben.
Lokale Regeln prüfen
Die fünf Sammelwege geben eine gute Grundordnung, ersetzen aber keine kommunale Auskunft. Städte und Landkreise legen zum Beispiel fest, welche Bioabfälle angenommen werden, ob bestimmte Biobeutel erlaubt sind und welche Gegenstände in eine Wertstofftonne dürfen. Auch die Sammelstellen für Elektrogeräte, Problemstoffe, Medikamente und Textilien sind unterschiedlich.
Die Farbe und Bezeichnung einer Tonne zeigen daher nicht immer den richtigen Entsorgungsweg. Bei einer Wertstofftonne müssen Sie besonders genau nachsehen: Werden dort nur Verpackungen oder auch stoffgleiche Nichtverpackungen gesammelt? Ein kaputter Kunststoffkorb kann in einer Kommune erlaubt sein und in einer anderen nicht.
Wenn ein Gegenstand in keine eindeutige Kategorie passt, suchen Sie zuerst im Abfallkalender, auf der Internetseite des örtlichen Entsorgers oder bei der kommunalen Abfallberatung. Bei Problemstoffen, beschädigten Akkus und unbekannten Flüssigkeiten fragen Sie vor der Entsorgung nach. Werfen Sie sie nicht einfach in eine Haushaltstonne.
Für die Einordnung helfen diese kurzen Regeln:
- Glas: Nur leere Verpackungen aus Behälterglas.
- Papier: Sauberes Papier, Pappe und Karton.
- Gelber Sack oder Gelbe Tonne: Leere Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial.
- Biotonne: Zugelassene organische Küchen- und Gartenabfälle.
- Restmüll: Übrige, nicht getrennt verwertbare Reste.
- Sonderweg: Batterien, Elektrogeräte, Problemstoffe, Medikamente und Textilien nach örtlicher Vorgabe.
Die Daten zum Verpackungsrecycling zeigen, warum eine saubere Trennung wichtig ist, ohne die Möglichkeiten zu überschätzen. 2023 fielen in Deutschland rund 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Davon wurden 69,4 Prozent recycelt. Für 2024 lag die Recyclingquote des gesamten Inhalts der Leichtverpackungssammlung bei 52,6 Prozent. Diese Sammlung enthält aber auch Fehlwürfe und nicht recyclingfähige Verpackungen. Die Aussage „Alles im Gelben Sack wird recycelt“ ist deshalb ebenso falsch wie die Behauptung, dort werde grundsätzlich nichts recycelt.