Kaputte Lampen gehören je nach Technik in unterschiedliche Abfallströme: Glüh- und Halogenlampen in den Restmüll, LED-Lampen und Leuchtstoffröhren in die getrennte Sammlung. Die Form kann einen ersten Hinweis geben, aber auch täuschen. LEDs sehen oft wie Glüh- oder Halogenlampen aus.
Die richtige Entsorgung verhindert, dass Quecksilber aus Gasentladungslampen freigesetzt wird. Außerdem können Metalle und andere Bestandteile von LED-Lampen verwertet werden. Prüfen Sie Bauform und Kennzeichnung, nutzen Sie die örtliche Annahmestelle und schützen Sie die Lampe bis dahin vor Beschädigungen.
Lampentyp sicher bestimmen
Prüfen Sie zuerst die Kennzeichnung auf der Lampe oder ihrer Verpackung. Achten Sie auf Angaben wie „LED“, „Leuchtdiode“, „Kompaktleuchtstofflampe“, „Leuchtstofflampe“ oder „Gasentladungslampe“. Auch die Angaben des Herstellers können helfen. Die Bezeichnung „Energiesparlampe“ reicht dagegen nicht aus, weil sie im Handel für verschiedene Techniken verwendet wurde.
Die Bauform liefert zusätzliche Hinweise:
- Eine Glühlampe hat meist einen sichtbaren Glühfaden in einem klaren oder matten Glaskolben. Häufige Formen sind Birnen-, Kerzen- oder Tropfenformen mit Schraubsockel.
- Eine Halogenlampe arbeitet ebenfalls mit einer erhitzten Wolframwendel. Sie hat oft einen kleinen Glaskolben oder einen Reflektor. Technisch gehört sie deshalb zu den Glühlampen.
- Eine LED-Lampe trägt meist eine entsprechende Kennzeichnung. Je nach Ausführung sehen Sie einzelne Lichtpunkte, eine flache Leuchtdioden-Platine oder eine kompakte elektronische Baugruppe. LED-Lampen gibt es in Birnen-, Kerzen-, Reflektor- und Röhrenform.
- Eine Leuchtstoffröhre ist meist lang und gerade. Es gibt sie auch in U- oder Ringform.
- Eine Kompaktleuchtstofflampe besteht häufig aus einer gebogenen oder gewendelten Röhre. Umgangssprachlich wird sie oft als Energiesparlampe bezeichnet.
Die Form allein reicht nicht aus. Eine LED-Retrofit-Lampe kann wie eine alte Glühlampe, eine Halogenlampe oder sogar wie eine Kompaktleuchtstofflampe aussehen. „Retrofit“ bedeutet, dass die Lampe eine herkömmliche Bauform ersetzt und in eine vorhandene Fassung passt.
Auch das Energielabel sagt nicht, wie Sie die Lampe entsorgen. Es informiert über den Energieverbrauch. Fehlt eine eindeutige Angabe, vergleichen Sie Bauform, sichtbare Technik und Informationen auf der Verpackung. Fragen Sie bei Unsicherheit die kommunale Abfallberatung oder eine offizielle Sammelstelle. Geben Sie die Lampe nicht vorsichtshalber in einen ungeeigneten Behälter.
Entsorgungsweg richtig zuordnen
Bei Glüh- und Halogenlampen ist die Entscheidung meist einfach: Sie dürfen in den Restmüll. Beide Lampenarten erzeugen Licht mit einer erhitzten Glühwendel und gelten nicht als Elektroaltgeräte. Eine Glühbirne mit E27- oder E14-Sockel gehört deshalb nicht in die Elektroaltgerätesammlung, wenn es sich tatsächlich um eine herkömmliche Glühlampe handelt.
LED-Lampen gehören dagegen nicht in den Restmüll. Sie sind Elektrogeräte und müssen getrennt gesammelt werden. Ihre elektronischen Bauteile enthalten unter anderem Metalle und andere verwertbare Stoffe. Die getrennte Sammlung sorgt für eine fachgerechte Behandlung und verhindert, dass diese Stoffe im Restmüll verloren gehen.
Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen und andere Gasentladungslampen gehören ebenfalls in die getrennte Sammlung. Bei einer Gasentladung bringt eine elektrische Entladung in einem Gas die Lampe zum Leuchten. Diese Lampen können Quecksilber enthalten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Kompaktleuchtstofflampen bis zu 5 Milligramm und Leuchtstofflampen bis zu 10 Milligramm Quecksilber enthalten.
| Lampentyp | Typische Erkennungsmerkmale | Entsorgungsweg |
|---|---|---|
| Glühlampe | sichtbarer Glühfaden, klassischer Glaskolben | Restmüll |
| Halogenlampe | Glühwendel, oft kleiner Kolben oder Reflektor | Restmüll |
| LED-Lampe | Kennzeichnung „LED“, Lichtpunkte oder LED-Platine | getrennte Sammlung |
| Leuchtstoffröhre | lange gerade, U-förmige oder ringförmige Röhre | getrennte Sammlung |
| Kompaktleuchtstofflampe | gebogene oder gewendelte Röhre | getrennte Sammlung |
LED- und Gasentladungslampen kommen gemeinsam in die getrennte Sammlung, obwohl LED-Lampen kein Quecksilber enthalten. Die beiden Gruppen können ähnlich aussehen, und nicht jede Lampe lässt sich sofort eindeutig erkennen. Die gemeinsame getrennte Sammlung verringert deshalb das Risiko, dass quecksilberhaltige Lampen in ungeeignete Abfallströme gelangen. Gleichzeitig können verwertbare Rohstoffe aus LED-Lampen aufbereitet werden.
Keine dieser Lampen gehört in den Glascontainer. Lampenglas hat andere Eigenschaften als Verpackungsglas und stört dort die Verarbeitung. LED- und Gasentladungslampen gehören außerdem weder in die Wertstofftonne noch in den normalen Haus- oder Restmüll.
Annahmestelle vor Ort prüfen
Prüfen Sie für LED-Lampen und Gasentladungslampen zuerst die örtlichen Vorgaben. Als Annahmestellen kommen ein kommunaler Wertstoffhof, eine kommunale Elektroaltgeräte-Sammelstelle oder ein Schadstoffmobil infrage; manche Verkaufsstellen im Handel oder Elektrohandwerk nehmen ebenfalls alte Lampen an. Fragen Sie vorher, ob das Geschäft Ihre Lampe annimmt.
Beim Schadstoffmobil unterscheiden sich Termine, Standorte und Annahmebedingungen je nach Kommune. Auch ein Wertstoffhof nimmt bestimmte Lampenarten möglicherweise nur an bestimmten Sammelpunkten an. Die örtliche Abfallberatung oder der zuständige Entsorger nennt Ihnen die passende Annahmestelle. Prüfen Sie deshalb die Vorgaben Ihrer Kommune und verlassen Sie sich nicht nur auf allgemeine Bezeichnungen.
Lagern Sie die Lampen bis zum Transport getrennt von anderem Abfall und so, dass sie nicht herunterfallen oder aneinanderstoßen. Eine stabile Umverpackung kann den Transport erleichtern, wenn die Lampe unbeschädigt ist. Bei Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen ist besondere Vorsicht nötig. Sie sind zerbrechlich, und bei einem Bruch kann Quecksilber freigesetzt werden.
Versenden Sie beschädigte Lampen nicht per Post. Beim Transport können weitere Schäden entstehen und Quecksilber kann in die Umgebung gelangen. Eine Rücknahmemöglichkeit im Internet ersetzt nicht die örtlichen Vorgaben für bereits beschädigte Lampen.
Bei Bruch nicht improvisieren
Bei einer zerbrochenen oder sichtbar beschädigten Leuchtstoffröhre, Kompaktleuchtstofflampe oder anderen Gasentladungslampe müssen Sie anders vorgehen als bei einer intakten Lampe. Entsorgen Sie die Bruchstücke nicht mit improvisierten Methoden. Zerbrechen Sie die Lampe nicht absichtlich und geben Sie Bruchstücke oder Reinigungsabfälle nicht in den Hausmüll.
Verlassen Sie zunächst den betroffenen Bereich und lüften Sie. Befolgen Sie die aktuellen Sicherheitsanweisungen des Umweltbundesamtes und Ihrer kommunalen Abfallberatung. Diese Stellen sagen Ihnen je nach Situation und örtlichen Annahmebedingungen, wie Sie weiter vorgehen sollen. Wenden Sie sich bei Unsicherheit über die Beschädigung oder eine mögliche Freisetzung an die zuständige kommunale Stelle.
Eine beschädigte LED-Lampe enthält zwar kein Quecksilber, aber elektrische und elektronische Bauteile. Auch sie gehört nicht in den Restmüll. Befolgen Sie für den weiteren Umgang die Hinweise der zuständigen Sammelstelle und des Herstellers. Versenden Sie auch eine beschädigte LED-Lampe nicht.
Besonders bei Gasentladungslampen ist vorsichtiger Umgang wichtig. Das enthaltene Quecksilber ist zwar nur eine kleine Menge, aber ein Schadstoff. Die getrennte Sammlung verhindert, dass es in den Restmüll, in Recyclinganlagen für Verpackungen oder in andere ungeeignete Abfallströme gelangt.
Lampen richtig entsorgen
Prüfen Sie zuerst Kennzeichnung und Bauform. Glüh- und Halogenlampen mit Glühwendel gehören in den Restmüll. LED-Lampen, Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen geben Sie getrennt ab, zum Beispiel am kommunalen Wertstoffhof oder an einer passenden örtlichen Rücknahmestelle.
Lagern und transportieren Sie intakte Lampen bruchsicher. Bei einer beschädigten oder zerbrochenen Gasentladungslampe improvisieren Sie nicht. Befolgen Sie die aktuellen offiziellen Sicherheits- und Entsorgungshinweise.