Kleine regelmäßige Ausgaben wie Abos, Mitgliedschaften oder Käufe unterwegs fallen kaum auf. Über Monate summieren sie sich: 2,99 Euro monatlich sind 35,88 Euro im Jahr.

Ein Kassensturz macht diese Kosten sichtbar. Prüfen Sie regelmäßige Abbuchungen. Seltene Zahlungen rechnen Sie auf den Monat um. Anschließend entscheiden Sie bei jedem Posten, ob er Ihnen den Preis wert ist.

Kleine Ausgaben aufs Jahr hochrechnen

Ein Monatsbetrag wirkt oft überschaubar, solange Sie ihn einzeln betrachten. Rechnen Sie den Betrag aufs Jahr hoch: 4,99 Euro im Monat sind 59,88 Euro im Jahr, 10 Euro ergeben 120 Euro. Drei beispielhafte Ausgaben von 2,99, 4,99 und 6,99 Euro summieren sich auf 14,97 Euro im Monat oder 179,64 Euro im Jahr.

Diese Beispiele zeigen, wie Sie die Beträge hochrechnen. Sie sagen nicht, welche Kosten in einem Haushalt typischerweise anfallen. Sie helfen dabei, den Preis eines Abos oder einer Gewohnheit mit dem tatsächlichen Nutzen zu vergleichen. Addieren Sie auch variable Kleinausgaben. Einzelne Kartenzahlungen oder kleine Einkäufe übersehen Sie leicht, wenn Sie nur auf größere Abbuchungen achten.

Alle Ausgaben erfassen

Prüfen Sie die Kontoauszüge der vergangenen Monate und nehmen Sie auch Kreditkartenabrechnungen sowie Zahlungsdienste und Plattformkonten hinzu, die Sie nutzen. Ein einzelner Monat reicht für jährliche oder saisonale Kosten nicht immer aus. Ergänzen Sie deshalb bekannte Mitgliedsbeiträge, Versicherungen und andere seltene Zahlungen aus Ihren Vertragsunterlagen.

Notieren Sie für jede Ausgabe den Betrag, wie oft Sie zahlen und den Monatswert. Bei Jahreskosten teilen Sie den Betrag durch zwölf, um den Monatswert zu berechnen. So wissen Sie, wie viel Geld Sie monatlich dafür zurücklegen sollten, auch wenn die Abbuchung nur einmal im Jahr erfolgt.

Ausgabe Betrag Rhythmus Monatswert Nutzung
Beispiel-Abo 5 Euro monatlich 5 Euro regelmäßig oder selten
Beispiel-Mitgliedschaft 60 Euro jährlich 5 Euro regelmäßig oder selten

Erfassen Sie neben festen Verträgen auch kleine Käufe, die Sie bar oder mit Karte bezahlen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Ausgaben regelmäßig festzuhalten und am Monatsende zusammenzurechnen. Ein Haushaltsbuch schafft Übersicht, spart aber nicht automatisch Geld. Was Sie ändern können, hängt auch davon ab, wie viel Spielraum Ihr Budget lässt.

Ausgaben nach Nutzen prüfen

Gehen Sie die Liste einzeln durch. Fragen Sie sich, ob Sie die Leistung noch nutzen, ob sie zu Ihren Bedürfnissen passt und ob der Preis zu Ihrem Budget passt. Eine niedrige Gebühr ist nicht automatisch überflüssig: Ein Konto mit Filialservice kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie diesen Service tatsächlich brauchen.

Entscheiden Sie bei jeder Ausgabe, ob Sie sie beibehalten, einen günstigeren Tarif wählen, weniger Leistungen buchen, pausieren oder kündigen. Wenn unklar ist, zu welchem Anbieter oder Vertrag eine Ausgabe gehört, klären Sie das zuerst. Prüfen Sie bei Mobilfunk- und Kontogebühren auch, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Vergleichen Sie nicht nur den Betrag, sondern auch das, was Sie dafür bekommen.

Prüfen Sie die Liste regelmäßig erneut, zum Beispiel einmal im Monat oder wenn sich Ihr Budget ändert. Eine Erinnerung vor dem Ende eines Probeangebots hilft, rechtzeitig zu prüfen, ob Sie den Dienst weiter nutzen möchten.

Verträge und Abbuchungen klären

Prüfen Sie bei einer Kündigung die Vertragsbedingungen, das Abschlussdatum und die Vertragsart. Für viele Verbraucherverträge gelten seit dem 1. März 2022 nach der Erstlaufzeit erleichterte Kündigungsregeln. Ausnahmen und Übergangsregeln gelten zum Beispiel für Versicherungsverträge und bestimmte ältere Verträge. Bei vielen Verträgen, die Sie online abschließen können, muss es außerdem einen Kündigungsbutton geben, also eine Schaltfläche zum Kündigen. Prüfen Sie die Frist für Ihren Vertrag, denn eine allgemeine Frist gilt nicht für alle Verträge.

Wenn Sie eine Abbuchung nicht zuordnen können, suchen Sie zuerst nach dem Anbieter in Ihren E-Mails, Vertragsunterlagen und Konten bei Zahlungsdiensten. Bei einer SEPA-Basislastschrift, also einer Abbuchung, die Sie dem Anbieter erlaubt haben, können Sie die Zahlung grundsätzlich innerhalb von acht Wochen zurückgeben lassen. Bei einer Lastschrift, für die Sie keine gültige Erlaubnis erteilt haben, nennt die Bundesbank eine Frist von bis zu 13 Monaten. Eine Rückgabe beendet einen bestehenden Vertrag jedoch nicht. Klären Sie die Abbuchung und kündigen Sie einen wirksamen Vertrag gesondert.