Für Miete, Energie, Internet und Handy fallen regelmäßig Kosten an, die sich kurzfristig kaum senken lassen. Bei Strom, Gas, Internet und Mobilfunk kann ein besser passender Tarif helfen. Bei der Miete sollten Sie die Abrechnungen und mögliche Erhöhungen prüfen.

Sammeln Sie Rechnungen und Vertragsdaten und vergleichen Sie die tatsächlichen Jahreskosten mit Ihrem Bedarf und den Vertragsbedingungen. Entscheiden Sie nicht allein nach dem niedrigeren Monatspreis.

Kosten und Fristen erfassen

Notieren Sie für jeden Vertrag den monatlichen Beitrag, die Kosten für ein ganzes Jahr, die enthaltenen Leistungen und die Kündigungsfrist. Halten Sie auch fest, wann die Mindestlaufzeit endet und welche Zusatzleistungen Sie gebucht haben. Bei Energie ist der Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung die beste Grundlage für einen Tarifvergleich.

Prüfen Sie Kontoauszüge und Rechnungen auf regelmäßig abgebuchte Beträge. Dabei fallen oft alte Mitgliedschaften, zusätzliche Streamingdienste oder Versicherungsbausteine auf, die Sie nicht mehr brauchen. Kündigen Sie erst, nachdem Sie geprüft haben, ob der Vertrag noch einen benötigten Schutz oder Dienst abdeckt.

Vergleichen Sie bei jedem Wechsel die Kosten für ein ganzes Jahr. Berücksichtigen Sie dabei Rabatte, einmalige Boni, Raten für Geräte und Abrechnungszeiträume, die vom Kalenderjahr abweichen. Ein niedriger Einstiegspreis sagt wenig darüber aus, was der Vertrag danach kostet.

Mietkosten richtig prüfen

Die Grundmiete lässt sich nicht wie ein Strom- oder Handytarif frei wechseln. Prüfen Sie bei der Miete deshalb vor allem die Betriebskostenabrechnung und mögliche Mieterhöhungen. Betriebskosten sind laufende Kosten für das Gebäude. Der Vermieter kann sie nach den Regeln des Mietvertrags auf die Mietparteien verteilen.

Kontrollieren Sie bei der Abrechnung den Zeitraum, die angesetzten Vorauszahlungen, die einzelnen Kostenpositionen und den Verteilerschlüssel. Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Kosten auf die Wohnungen verteilt werden. Bei Unklarheiten können Sie Einsicht in die Belege verlangen. Einwendungen müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden. Bei Heizkosten lohnt sich zusätzlich der Vergleich mit dem Vorjahr. Reparaturkosten dürfen nicht als Heizkosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Miete muss bei Wirksamwerden der Erhöhung grundsätzlich seit 15 Monaten unverändert sein. Außerdem gilt in der Regel eine Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In bestimmten Gebieten beträgt sie 15 Prozent. Prüfen Sie die Begründung und die für Ihren Wohnort geltenden Regeln, bevor Sie einer Erhöhung zustimmen oder sie zurückweisen.

Strom und Gas vergleichen

Nehmen Sie für den Tarifvergleich den Jahresverbrauch und die Jahreskosten aus Ihrer letzten Abrechnung. Ein geschätzter Verbrauch kann das Ergebnis verzerren. Vergleichen Sie neben dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde auch den Grundpreis, also den festen Betrag unabhängig vom Verbrauch.

Achten Sie auf die Vertragslaufzeit, Bonusbedingungen und den Preis nach Ablauf eines Rabatts. Welche Preisbestandteile die Preisgarantie abdeckt, sollten Sie genau prüfen. Sie schützt nicht automatisch vor jeder möglichen Preisänderung. Auch die Zuverlässigkeit des Anbieters und die Erreichbarkeit des Kundenservice gehören in den Vergleich.

Wer Strom oder Gas in der Grundversorgung bezieht, kann den Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderverträge können eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten haben. Lesen Sie deshalb vor dem Wechsel nach, wann Sie wieder kündigen können und welche Bedingungen danach gelten. Beim regulären Anbieterwechsel bleibt die Versorgung gewährleistet. Eine Sonderkündigung, etwa nach einer Preiserhöhung, müssen Sie dagegen fristgerecht erklären.

Ein günstigerer Tarif senkt die Rechnung nur, wenn er zu Ihrem Verbrauch und Ihren Anforderungen passt. Weniger Verbrauch und ein Tarifwechsel sind zwei getrennte Maßnahmen zur Kostensenkung. Halten Sie beides getrennt fest, damit Sie erkennen, wodurch sich die Kosten verändert haben.

Internet und Festnetz prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag zu Ihrer Nutzung passt. Überlegen Sie, ob Sie die gebuchte Geschwindigkeit brauchen und ob Zusatzdienste wie Fernsehen oder ein Festnetzpaket noch sinnvoll sind. Bei einem neuen Angebot kommt es darauf an, welche Leistung an Ihrer Adresse verfügbar ist. Vergleichen Sie außerdem Preis und Laufzeit und lesen Sie die Kündigungsbedingungen.

Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Telekommunikationsvertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen zusätzlich eine Vertragsoption mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie einen automatisch verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Vergleichen Sie vor der Unterschrift die Vertragszusammenfassung. Darin stehen unter anderem die wesentlichen Leistungen, Preise, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Halten Sie fest, wenn die tatsächliche Internetleistung häufig oder dauerhaft deutlich von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Für eine Minderung oder Kündigung müssen Sie sie nachweisen.

Bei einem Umzug endet der Vertrag nicht automatisch. Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Kann er sie weiterhin liefern, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter.

Mobilfunk nach Bedarf wählen

Prüfen Sie Ihren tatsächlichen Datenverbrauch in den Rechnungen oder in der Kundenübersicht des Anbieters. Wählen Sie ein Datenvolumen, das zu Ihrer Nutzung passt, und berücksichtigen Sie dabei Telefonate ins Ausland, mögliche Zusatzkosten und die Kündigungsfrist. Rechnen Sie ein mitfinanziertes Smartphone mit ein: Addieren Sie den Gerätepreis und die Tarifkosten. So sehen Sie die Gesamtkosten und verlassen sich nicht nur auf den beworbenen Monatspreis.

Achten Sie darauf, ob der Tarif monatlich oder alle vier Wochen abgerechnet wird. Vier Wochen sind kürzer als ein Kalendermonat. Ein Paket mit vierwöchiger Laufzeit wird daher 13-mal im Jahr bezahlt und stellt auch 13-mal neues Datenvolumen bereit. Vergleichen Sie den Jahrespreis mit Ihrem Bedarf, bevor Sie sich für eine solche Abrechnung entscheiden.

Auch beim Mobilfunk sollten Sie vor Vertragsabschluss die Vertragszusammenfassung lesen. Sie zeigt die Preise, Leistungen und Kündigungsbedingungen. Ein jährlicher Tarifhinweis des Anbieters kann ein Anlass sein, den eigenen Vertrag erneut zu prüfen. Er bedeutet aber nicht automatisch, dass ein anderer Tarif für Sie günstiger oder gleichwertig ist.

Wechsel sauber abschließen

Vergleichen Sie vor einer Kündigung den neuen Gesamtpreis mit Ihrem bisherigen Vertrag. Berücksichtigen Sie auch Laufzeit, Leistung, mögliche Zusatzkosten und den Aufwand des Wechsels. Notieren Sie den Kündigungstermin und bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf. Bei Energie sollten Sie außerdem prüfen, ob der neue Vertrag tatsächlich zu den vereinbarten Konditionen beginnt.

Kontrollieren Sie nach dem Wechsel die erste Rechnung. Prüfen Sie, ob die berechneten Leistungen und Preise mit dem Angebot übereinstimmen. So erkennen Sie früh, wenn ein Bonus fehlt, ein Zusatzdienst weiterläuft oder ein anderer Tarif berechnet wird.