Prüfen Sie alte Arzneimittel regelmäßig. Beschädigte Verpackungen, abgelaufene Verfalldaten oder falsche Lagerung können die sichere Anwendung beeinträchtigen. Medikamentenreste gehören weder in die Toilette noch ins Waschbecken. Wirkstoffe können sonst über das Abwasser in die Umwelt gelangen.

Prüfen Sie Verpackung, Verfalldatum, Lagerung und besondere Hinweise. Verwenden Sie angebrochene oder auffällige Produkte erst weiter, wenn Sie mit einer Apotheke gesprochen haben. Bewahren Sie sie kindersicher auf. Klären Sie Sonderfälle mit der Apotheke oder der zuständigen Kommune.

Prüfen Sie die Hausapotheke in fester Reihenfolge

Nehmen Sie für die Kontrolle alle Arzneimittel aus Schubladen und Schränken und legen Sie Faltschachtel, Behältnis und Packungsbeilage zusammen. Die Originalverpackung schützt manche Produkte zum Beispiel vor Licht und nennt die Lagerbedingungen. In der Packungsbeilage können außerdem Hinweise zur Aufbewahrung nach dem Öffnen oder zur Entsorgung stehen.

Prüfen Sie jedes Produkt danach in dieser Reihenfolge:

  1. Verpackung und Kennzeichnung: Sind Arzneimittelname, Verfalldatum und Packungsbeilage eindeutig zugeordnet und lesbar? Bei einer einzelnen Blisterpackung ohne erkennbare Zuordnung sollten Sie nicht selbst entscheiden, ob das Produkt noch verwendet werden kann.
  2. Verfalldatum: Ist das aufgedruckte Datum überschritten, behandeln Sie das Arzneimittel als Entsorgungsfall. Arzneimittel sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht verwendet werden. Eine Veränderung muss dabei nicht sichtbar sein.
  3. Lagerung: Lesen Sie die Hinweise auf der Packung und in der Packungsbeilage. Arzneimittel müssen möglicherweise vor großer Hitze, direkter Sonne und Feuchtigkeit geschützt werden. Wenn eine Lagerung bei Raumtemperatur vorgesehen ist, liegt der typische Bereich bei 15 bis 25 °C, sofern das Produkt nichts anderes angibt. Für Kühlschrankprodukte gelten häufig 2 bis 8 °C. Tiefgekühlte Arzneimittel sind nur dann dafür vorgesehen, wenn die Produktinformation dies ausdrücklich verlangt, typischerweise bei minus 15 °C oder kälter.
  4. Zustand des Produkts: Achten Sie auf Veränderungen. Entscheiden Sie aber nicht allein deshalb, dass das Produkt noch sicher ist.

Das Badezimmer ist meist kein guter dauerhafter Lagerort. Dort ändern sich Luftfeuchtigkeit und Temperatur häufig. Auch auf der Fensterbank kann direkte Sonne oder Wärme schaden. Ein Kühlschrank passt ebenfalls nicht automatisch: Arzneimittel, die gekühlt werden müssen, dürfen nicht einfrieren.

Nach einem Lagerfehler, etwa wenn das Arzneimittel längere Zeit im heißen Auto lag, eingefroren war oder feucht geworden ist, ist oft unklar, ob Sie es noch verwenden können. Fragen Sie in solchen Fällen eine Apotheke oder die Kommune nach dem richtigen Entsorgungsweg. Verwenden Sie das Produkt nicht weiter, nur weil die Verpackung außen unbeschädigt aussieht.

Angebrochene Produkte gesondert behandeln

Nach dem ersten Öffnen kann das Produkt nur noch kürzer haltbar sein. Das gilt zum Beispiel für Produkte, in die leicht Keime gelangen können. Hinweise dazu stehen auf der Verpackung oder in der Packungsbeilage. Notieren Sie das Öffnungsdatum, wenn die Produktinformation dies verlangt.

Angebrochen heißt aber nicht automatisch unbrauchbar. Umgekehrt zeigt das Aussehen allein nicht, ob das Produkt noch sicher ist. Ist das Öffnungsdatum unbekannt, fehlt die Packungsbeilage oder ist die zulässige Frist unklar, verwenden Sie das Produkt nicht eigenmächtig weiter. Lassen Sie in einer Apotheke klären, wie Sie es einordnen oder entsorgen.

Auffällige Produkte nicht selbst freigeben

Mögliche Warnzeichen sind verfärbte oder rissige Tabletten, eine aufgeblähte Verpackung, ungewöhnlicher Geruch sowie Trübungen oder Ausflockungen bei Flüssigkeiten. Bei Cremes, Salben, Gelen oder Zäpfchen können Verflüssigungen und Verfärbungen auffallen.

Legen Sie ein solches Produkt beiseite, verschließen Sie es und bewahren Sie es bis zur Klärung für Kinder unzugänglich auf. Eine Sichtprüfung reicht nicht aus. Arzneimittel können sich verändern, ohne dass Sie es sehen, riechen oder ertasten.

Entsorgen Sie Arzneimittel nie über das Abwasser

Arzneimittelreste gehören weder in die Toilette noch in das Waschbecken. Das gilt für Tabletten, Säfte, Tropfen, Cremes und andere flüssige oder halbflüssige Reste. Spülen Sie auch ein Fläschchen mit Resten nicht aus. Sonst gelangen Wirkstoffe direkt in das Abwasser.

Kläranlagen können Arzneimittelstoffe nicht vollständig abbauen. Die Rückstände können daher Gewässer und Umwelt belasten. Über den Ausguss verschwinden die Reste nicht, sondern gelangen in das Abwassersystem. Leeren Sie deshalb keine Restmengen aus und spülen Sie Behälter mit Arzneimittelresten nicht aus.

Wenn die Packungsbeilage keine besonderen Vorgaben enthält, nennt das Bundesgesundheitsministerium den Hausmüll grundsätzlich als sicheren Entsorgungsweg für Altarzneimittel. Arzneimittel zählen dabei zum Siedlungsabfall. Nach Angaben des Ministeriums werden Siedlungsabfälle in Deutschland seit dem 1. Juni 2005 vor der Deponierung verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt. Trotzdem können die Vorgaben und Anlagen an Ihrem Wohnort abweichen.

Prüfen Sie deshalb vor der Entsorgung:

  • Gibt es in Ihrer Gemeinde eine Schadstoffsammelstelle, ein Schadstoffmobil oder eine spezielle Tonne?
  • Nennt die Packungsbeilage besondere Entsorgungshinweise?
  • Gibt es für das konkrete Produkt einen Warn- oder Gefahrstoffhinweis?
  • Handelt es sich um eine größere Menge oder um einen unklaren Sonderfall?

Die Packungsbeilage und besondere Angaben zum Produkt gelten zuerst. Danach müssen Sie die örtlichen Regeln der Kommune beachten. Bei Unsicherheit hilft die Abfallberatung Ihrer Gemeinde.

Schützen Sie Kinder vor Resten

Bewahren Sie aussortierte Arzneimittel bis zur Entsorgung so auf, dass Kinder sie weder erreichen noch nehmen können. Lassen Sie sie nicht offen im Papierkorb liegen und stellen Sie sie nicht neben die Mülltonne. Verschließen Sie Behälter und verpacken Sie die Arzneimittel so, dass niemand sie direkt herausnehmen kann.

Für die Entsorgung im Restmüll empfiehlt die Verbraucherzentrale unter anderem, Altmedikamente in Zeitungspapier einzuwickeln. Das kann den Zugriff erschweren, ersetzt aber keine besonderen Produkt- oder kommunalen Vorgaben. Bei auffälligen, gefährlichen oder nicht eindeutig einzuordnenden Produkten sollten Sie vorab eine Apotheke oder die zuständige Kommune fragen.

Geben Sie alte Arzneimittel außerdem nicht an andere Personen weiter. Ein Produkt, das Sie selbst nicht mehr benötigen, ist dadurch nicht automatisch für jemand anderen geeignet. Für die Entsorgung zählt die dafür vorgesehene Rückgabe oder Abfallregelung.

Verpackungen getrennt beurteilen

Verpackungen werden nicht überall gleich entsorgt. Leere Pappschachteln gehören häufig zum Altpapier. Leere Blister können je nach örtlichem System in den Gelben Sack oder eine ähnliche Wertstoffsammlung gehören. Für leere Arzneimittelfläschchen gelten ebenfalls die Regeln der Kommune.

Enthält ein Behälter noch Arzneimittelreste, behandeln Sie ihn nicht wie eine leere Verpackung. Schütten Sie die Reste nicht aus und spülen Sie den Behälter nicht aus. Klären Sie anhand der örtlichen Regeln, ob Behälter und Inhalt gemeinsam entsorgt oder an einer Sammelstelle abgegeben werden sollen.

Klären Sie Sonderfälle vor der Entsorgung

Nicht jedes Arzneimittel lässt sich mit einer allgemeinen Haushaltsregel einordnen. Lesen Sie deshalb zuerst die Packungsbeilage und prüfen Sie, ob dort besondere Entsorgungshinweise stehen. Solche Angaben können für das konkrete Produkt Vorrang haben.

Fragen Sie besonders dann nach, wenn

  • die Kennzeichnung fehlt oder nicht lesbar ist,
  • die Verpackung beschädigt oder aufgebläht ist,
  • Tabletten, Flüssigkeiten, Cremes oder Zäpfchen auffällig verändert sind,
  • das Produkt eingefroren oder großer Hitze ausgesetzt war,
  • das Öffnungsdatum eines angebrochenen Produkts unbekannt ist,
  • größere Mengen an Arzneimittelresten anfallen,
  • besondere Warn- oder Gefahrstoffhinweise vorhanden sind,
  • das Produkt nicht eindeutig als gewöhnlicher Haushaltsabfall eingeordnet werden kann.

Eine Apotheke kann auffällige Produkte beurteilen. Sie muss Altmedikamente aber nicht überall zurücknehmen. Fragen Sie daher vor der Abgabe, ob sie diesen Service anbietet. Bringen Sie möglichst Verpackung, Behältnis und Packungsbeilage mit.

Auch die Kommune kann verschiedene Rückgabestellen anbieten, etwa Recyclinghöfe, Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile oder besondere Sammelbehälter. Das Angebot ist regional verschieden. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie einen Sonderfall in die Restmülltonne geben. Eine allgemeine Empfehlung für ganz Deutschland ersetzt nicht die örtlichen Regeln.

So vermeiden Sie typische Fehler

Mehrere naheliegende Vorgehensweisen sind unsicher:

  • „Das Produkt sieht noch gut aus.“ Wenn das Produkt noch gut aussieht, ist seine Qualität nicht automatisch einwandfrei.
  • „Die Flüssigkeit kann ich einfach ausspülen.“ Beim Ausspülen gelangen Arzneimittelreste ins Abwasser.
  • „Jede Apotheke nimmt alles zurück.“ Die Rücknahme ist freiwillig und nicht flächendeckend.
  • „Das Verfalldatum ist nur ein Richtwert.“ Abgelaufene Arzneimittel sollten nicht verwendet werden.
  • „Ein Platz im Badezimmer ist praktisch.“ Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen können die Lagerung beeinträchtigen.
  • „Die Verpackung kann ich wie leeres Glas behandeln.“ Bei Resten im Behälter gelten andere Anforderungen als bei vollständig leeren Verpackungen.

Wenn Sie unsicher sind, entscheiden Sie getrennt über Verwendung und Entsorgung. Sie müssen ein altes oder auffälliges Produkt nicht selbst medizinisch beurteilen. Bewahren Sie es kindersicher auf und fragen Sie eine Apotheke oder die zuständige Kommune, wie Sie weiter vorgehen sollen.

So gehen Sie bei alten Arzneimitteln vor

Prüfen Sie Ihre Hausapotheke in dieser Reihenfolge: Originalverpackung und Packungsbeilage, Verfalldatum, Lagerung, Hinweise zum Öffnen und sichtbare Veränderungen. Abgelaufene, falsch gelagerte, angebrochene oder auffällige Produkte sollten Sie nicht eigenmächtig weiterverwenden.

Arzneimittelreste gehören niemals in die Toilette oder das Waschbecken. Fehlen besondere Angaben zum Produkt, kommt der Hausmüll grundsätzlich infrage. Sammelstellen und örtliche Regeln können aber abweichen. Bei Sonderfällen fragen Sie eine Apotheke oder Ihre Gemeinde. Bewahren Sie aussortierte Arzneimittel bis dahin verschlossen und kindersicher auf.