Nach einer Reise, einem Krankenhausaufenthalt oder der Schließung eines Ferienhauses ist das Wasser in den Leitungen oft nicht mehr frisch. In den Rohren hat sich Stagnationswasser gebildet. Das ist Wasser, das über Stunden oder Tage ungenutzt in der Installation stand. Es kann Stoffe aus den Leitungen aufgenommen haben oder Mikroorganismen enthalten. Ob Sie es noch trinken oder zum Kochen verwenden können, hängt davon ab, wie Sie die Leitungen wieder in Betrieb nehmen. Sie müssen nicht einfach eine bestimmte Zeit lang spülen, sondern jede selten genutzte Entnahmestelle einzeln prüfen. Lassen Sie das Wasser so lange laufen, bis es sich an den Fingern merklich kühler anfühlt. Das empfiehlt das Umweltbundesamt. Der Text zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wann Sie den Wasserversorger, die Hausverwaltung oder einen Fachbetrieb einschalten sollten.
Fingerprobe
Stagnation beginnt nach etwa vier Stunden, in denen kein Wasser durch die Leitung fließt. Danach rät das Umweltbundesamt, das Wasser nicht mehr zum Trinken oder für die Speisenzubereitung zu verwenden, ohne es vorher ablaufen zu lassen. In dieser Zeit kann sich die Wasserqualität verändern: Metalle aus Rohren und Armaturen können ins Wasser übergehen, und Mikroorganismen können sich vermehren. Besonders betroffen sind lange, dünne Leitungen, wenig genutzte Abzweige und schlecht isolierte Rohre. In diesen Rohren nimmt das Wasser Raumtemperatur an.
Eine feste Spüldauer in Sekunden oder Litern ist nicht sinnvoll, weil jede Installation anders ist. Ein kurzer Abzweig im Gäste-WC ist schneller durchgespült als eine lange Leitung in den Keller. Die Temperatur ist der beste Hinweis in der Praxis: Stagnationswasser hat meist die gleiche Temperatur wie die Umgebung, während frisches Wasser aus dem Versorgungsnetz deutlich kühler ist. Halten Sie die Hand unter den Strahl. Lassen Sie das Wasser ablaufen, bis Sie einen deutlichen Temperaturabfall spüren. Das nennt man Fingerprobe. Sie zeigt an, dass sich das Wasser in der Leitung ausgetauscht hat. Sie kann aber nicht garantieren, dass das Wasser frei von Schadstoffen oder Keimen ist. Wenn Sie Zweifel an der Installation haben oder eine amtliche Warnung vorliegt, verlassen Sie sich nicht auf diese Probe.
Zapfstellen prüfen
Nach längerer Abwesenheit reicht es nicht, nur den Küchenhahn einige Minuten laufen zu lassen. Jede Entnahmestelle mit eigener, wenig genutzter Zuleitung kann anderes Wasser enthalten. Prüfen Sie daher jede Zapfstelle einzeln, die Sie nach der Rückkehr wieder nutzen wollen. Dazu gehören:
- Küchenarmatur
- Waschtische in Gäste-WCs
- Duschen und Badewannen, besonders in selten genutzten Bädern
- Handwaschbecken in Hobby- oder Kellerräumen
- Außenzapfstellen und Gartenwasserhähne, sofern an die Trinkwasserinstallation angeschlossen
- Entnahmestellen in Ferienwohnungen oder leer stehenden Gebäudeteilen
- separate Leitungsabschnitte zu Anbauten, Dachgeschossen oder Einliegerwohnungen
Gehen Sie bei jeder Stelle gleich vor: Öffnen Sie den Kaltwasserhahn ganz. Lassen Sie das Wasser ablaufen, bis es merklich kühler wird. Fangen Sie das erste Wasser nicht in einem Gefäß auf, das Sie zum Trinken oder Kochen verwenden. Wenn das abgelaufene Wasser klar und geruchlos ist, können Sie es zum Putzen oder Gießen verwenden.
Eine einfache Notiz hilft, den Überblick zu behalten: Notieren Sie für jede Entnahmestelle, ob das Wasser zunächst wärmer war, ob es eine Verfärbung oder einen ungewöhnlichen Geruch gab, und nach welcher Zeit es sich kühl anfühlte. Bleibt der Temperaturwechsel aus oder treten Auffälligkeiten auf, geben Sie die Stelle nicht eigenständig frei.
Zuständige Stellen
Die Fingerprobe und die eigene Beobachtung reichen nicht aus. Sie können nicht alle Risiken ausschließen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wann Sie nicht mehr selbst handeln, sondern die Verantwortung an andere abgeben müssen.
Wasserversorger oder Gesundheitsamt sind die richtigen Ansprechpartner, wenn die Ursache möglicherweise außerhalb Ihres Hauses liegt. Das ist der Fall bei:
- einer amtlichen Trinkwasserwarnung, einem Abkochgebot oder Nutzungsverbot
- plötzlicher Verfärbung, die gleichzeitig in mehreren Haushalten auftritt
- auffälligem Geruch oder Geschmack an mehreren Entnahmestellen in Ihrem Gebäude und zugleich bei Nachbarn
- Druckabfall oder Unterbrechung der Versorgung
Der Versorger muss über die aktuelle Wasserqualität in seinem Netz informieren. Für die Installation innerhalb des Gebäudes ist er aber nicht zuständig.
Eigentümer oder Hausverwaltung sollten Sie informieren, wenn:
- nur einzelne Entnahmestellen in Ihrem Bereich betroffen sind
- ein Gäste-WC, Außenhahn oder Nebenraum regelmäßig ungenutzt bleibt
- die Installation sehr alt oder das Material unbekannt ist
- der Verdacht auf alte Bleileitungen besteht (Bleileitungen mussten bis Januar 2026 entfernt sein)
- nach längerer Stilllegung ein ganzer Gebäudeteil wieder in Betrieb genommen werden soll
- mehrere Bewohner dieselbe Auffälligkeit melden
Ein zugelassener Fachbetrieb ist erforderlich, wenn Sie oder die Verwaltung die Ursache nicht eindeutig klären können oder Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nötig werden. Dazu gehören:
- anhaltend warmes Kaltwasser, auch nach längerem Ablaufen
- Verfärbung, Trübung, Partikel oder ungewöhnlicher Geruch, die nicht verschwinden
- Verdacht auf tote Leitungsstränge, also Abschnitte, die dauerhaft nicht durchströmt werden
- Probleme nach Umbauten, Reparaturen oder längerer Stilllegung der gesamten Anlage
- Zweifel an Rohr-, Armaturen- oder Anschlussmaterialien
Nehmen Sie in diesen Fällen keine eigenen Maßnahmen an Leitungen, Armaturen, Warmwassersystemen oder Trinkwasserbehandlungsanlagen vor. Planung und Ausführung der Trinkwasserinstallation gehören in die Hände eines Fachbetriebs.
So gehen Sie vor
Halten Sie nach der Rückkehr einen einfachen Ablauf ein:
- Prüfen Sie, ob eine amtliche Warnung für Ihr Gebiet vorliegt.
- Prüfen Sie jede selten genutzte Zapfstelle einzeln.
- Lassen Sie das Kaltwasser ablaufen, bis es sich kühl anfühlt.
- Verwenden Sie nur dieses frische Kaltwasser zum Trinken und Kochen.
- Bei Auffälligkeiten oder ausbleibendem Temperaturwechsel: Geben Sie die Stelle nicht selbst frei, sondern melden Sie sie.
Diese Vorgehensweise ersetzt keine Wiederinbetriebnahme einer komplexen Anlage oder einer Anlage, die länger als einige Wochen stillgelegt war. Wenn die gesamte Installation über Monate nicht genutzt wurde, muss der Betreiber oder ein Fachbetrieb die Anlage nach den technischen Regeln wieder in Betrieb nehmen.