Nach einem Stromausfall sind Lebensmittel nicht sofort unbrauchbar. Entscheidend sind die Dauer des Ausfalls, die Temperatur im Gerät, geöffnete Türen und die Art des Lebensmittels. Je weniger Sie darüber wissen, desto vorsichtiger sollten Sie entscheiden.
Gerade in leicht verderblichen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger vermehren, ohne dass sich Geruch, Aussehen oder Geschmack ändern. Fehlen verlässliche Angaben, sollten Sie empfindliche Lebensmittel entsorgen. Ein kleiner Verlust ist besser als eine mögliche Lebensmittelinfektion.
Daten festhalten
Führen Sie zuerst ein Kühlkettenprotokoll, bevor Sie Lebensmittel umräumen oder entsorgen. So entscheiden Sie nicht nur nach Gefühl. Das Bundesamt für Risikobewertung, kurz BfR, weist darauf hin, dass die Beurteilung vom einzelnen Produkt und von den tatsächlichen Lagerbedingungen abhängt. Für alle Lebensmittel im Privathaushalt gibt es weder eine allgemeingültige Kühlschranktemperatur noch eine pauschale Freigabe.
Notieren Sie möglichst:
- Beginn des Stromausfalls: Datum und Uhrzeit,
- Ende des Stromausfalls oder Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme,
- ob die Dauer sicher bekannt oder nur geschätzt ist,
- ob die Gerätetür geschlossen blieb, kurz geöffnet oder mehrfach geöffnet wurde,
- Gerätetyp: Kühlschrank, Gefrierfach, Gefrierschrank oder Gefriertruhe,
- Füllstand des Geräts,
- Raumtemperatur und besondere Wärmebedingungen,
- Temperaturwert und Zeitpunkt der Messung,
- Zustand jedes Lebensmittels,
- Verpackungsschäden, ausgelaufene Flüssigkeiten oder Tauwasser,
- Lebensmittelart, Öffnungsdatum und Lagerungshinweis auf der Verpackung.
Die Anzeige am Kühlschrank ist als Nachweis nur bedingt geeignet, weil sie nicht unbedingt zeigt, wie warm die Lebensmittel im Gerät geworden sind. Ein Thermometer, das dauerhaft im Kühl- oder Gefriergerät liegt, gibt dafür eine bessere Orientierung. Wenn Sie die Temperatur einzelner Lebensmittel messen, verwenden Sie ein sauberes Lebensmittelthermometer und vermeiden Sie zusätzliche Verunreinigungen.
Für jedes Produkt können Sie die Angaben in dieser einfachen Tabelle festhalten:
| Prüfpunkt | Eintrag |
|---|---|
| Stromausfall von/bis | Datum und Uhrzeit |
| Gerätetür | geschlossen / kurz geöffnet / mehrfach geöffnet |
| Gerät und Füllstand | Kühlschrank, Gefrierfach oder Gefriertruhe; leer bis gut gefüllt |
| Temperatur | Messwert in Grad Celsius und Zeitpunkt |
| Lebensmittel | genaue Bezeichnung |
| Zustand | gefroren / Eiskristalle / angetaut / weich / warm |
| Verpackung | unbeschädigt / beschädigt / ausgelaufen |
| Entscheidung | behalten / zeitnah verwenden / entsorgen |
| Begründung | Zeit, Temperatur, Zustand und Lebensmittelart |
Amtliche US-Informationen nennen als grobe Orientierung etwa vier Stunden, in denen Lebensmittel in einem ungeöffneten Kühlschrank kalt bleiben können. Ein vollständig gefülltes Gefriergerät hält die Temperatur bei geschlossener Tür ungefähr 48 Stunden, ein halb gefülltes etwa 24 Stunden. Diese Werte sind keine festen Grenzen für Ihr Gerät. Isolierung, Füllmenge, Ausgangstemperatur, Raumtemperatur, Türöffnungen und Gerätezustand beeinflussen die tatsächliche Entwicklung.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weist darauf hin, dass Kühl- und Gefriergeräte bei einem längeren Stromausfall ausfallen und Lebensmittel verderben können. Für die Notfallvorsorge empfiehlt sich daher auch ein Vorrat an Lebensmitteln, die nicht gekühlt werden müssen.
Empfindliche Lebensmittel prüfen
Rohes Fleisch, Geflügel, Hackfleisch, Fisch und Meeresfrüchte müssen Sie besonders streng prüfen. Das gilt auch für aufgetaute tierische Lebensmittel. Ist die Dauer des Stromausfalls unklar, das Produkt deutlich warm geworden oder die Kühlgeschichte nicht nachvollziehbar, entsorgen Sie die Ware.
Kochen beseitigt nicht jede Unsicherheit. Ausreichendes Erhitzen kann viele lebende Keime abtöten. Es stellt aber nicht sicher, dass zuvor entstandene hitzestabile Stoffwechselprodukte oder Verunreinigungen ungefährlich sind. Betrachten Sie Erhitzen daher nicht als nachträglichen Sicherheitsnachweis für Lebensmittel, die längere Zeit nicht ausreichend gekühlt wurden.
Auch Milch, Sahne, Buttermilch, saure Sahne, Joghurt und vergleichbare frische Milchprodukte sind bei unklarer Temperaturentwicklung kritisch. Geöffnete Packungen verdienen besondere Vorsicht. Butter und Margarine sind meist weniger empfindlich als flüssige oder feuchte Milchprodukte, müssen aber ebenfalls entsorgt werden, wenn die Verpackung beschädigt oder das Produkt verunreinigt ist.
Eier und Speisen mit Ei gehören ebenfalls in die vorsichtige Gruppe. Dazu zählen gekochte Eier, Rührei, Omelett, Quiche, Pudding, Cremespeisen, Eiersalat und Mayonnaise-Salate. Bei längerer oder nicht nachvollziehbarer Erwärmung sollten Sie diese Lebensmittel nicht mehr verwenden.
Außerdem sind feuchte, gegarte oder verzehrfertige Speisen besonders anfällig. Dazu gehören:
- gekochtes Fleisch und Geflügel,
- Suppen, Eintöpfe und Soßen,
- gekochter Reis, Nudeln und Kartoffeln,
- Aufläufe und belegte Pizza,
- Feinkost- und Fleischsalate,
- geöffnete Feinkostpackungen,
- frische Pasta,
- Kuchen mit Sahne-, Creme-, Ei- oder Käsefüllung.
Solche Speisen werden oft ohne weiteres Erhitzen gegessen. Ihre Feuchtigkeit und Nährstoffe bieten Mikroorganismen gute Wachstumsbedingungen. Bewahren Sie gekochten Reis und gekochte Nudeln deshalb nicht allein deshalb auf, weil sie frisch zubereitet wurden.
Aufgeschnittenes Obst, vorbereitete Salate, vorgeschnittenes Gemüse und abgepackte küchenfertige Blattsalate sind empfindlicher als unangeschnittene Ware. Beim Schneiden können Keime von der Oberfläche in das Lebensmittel gelangen. Eine spätere Erwärmung findet meist nicht statt. Unangeschnittenes Obst und Gemüse ist häufig weniger kritisch, sofern es nicht beschädigt, ausgelaufen oder durch Tauwasser verunreinigt wurde.
Für Säuglingsnahrung und zubereitete Babynahrung gelten besonders strenge Maßstäbe. Auch für Schwangere, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem sollten Sie Lebensmittel mit unklarer Kühlgeschichte nicht mehr verwenden. Ein Produkt, das Sie einer besonders gefährdeten Person nicht anbieten würden, sollte auch für andere nicht leichtfertig freigegeben werden.
Geruch, Aussehen und Geschmack können nur auf ein Problem hinweisen. Ein ungewöhnlicher Geruch, eine auffällige Farbe oder eine veränderte Konsistenz sprechen gegen den Verzehr. Unauffälliger Geruch oder Geschmack beweist dagegen keine Sicherheit. Probieren Sie ein möglicherweise unsicheres Lebensmittel niemals zur Kontrolle.
Tiefkühlkost richtig einordnen
Ein gut gefülltes Gefriergerät bleibt deutlich länger kalt als ein Kühlschrank. Geschlossene Türen helfen, die Temperatur zu halten. Prüfen Sie deshalb zunächst den Zustand der einzelnen Packungen und öffnen Sie das Gerät nicht länger als nötig.
Die wichtigste Unterscheidung lautet:
- Vollständig hart gefroren: In der Regel kann die Ware weiter gelagert werden.
- Eiskristalle vorhanden, Kern noch gefroren: Die Qualität kann gelitten haben. Verwenden Sie die Ware möglichst zeitnah, sofern die Lebensmittelart und die Temperaturgeschichte nachvollziehbar sind.
- Teilweise aufgetaut, aber eindeutig kalt: Treffen Sie eine Einzelfallentscheidung. Bei rohem Fleisch, Geflügel, Fisch und Meeresfrüchten ist besondere Vorsicht nötig.
- Vollständig aufgetaut oder warm: Bei leicht verderblichen tierischen Lebensmitteln ist Entsorgen sicherer.
- Aufgetautes Speiseeis: Das BfR empfiehlt, es zu vernichten.
Wiedergefrieren ist nicht immer möglich. Das BfR nennt für gegarte Speisen und rohe pflanzliche Lebensmittel Bedingungen, unter denen ein erneutes Einfrieren möglich sein kann. Rohe tierische Lebensmittel sollen dagegen zuerst vollständig erhitzt werden. Erst wenn sie vollständig abgekühlt sind, kommen eine weitere Kühllagerung oder ein erneutes Einfrieren infrage.
Erneutes Einfrieren setzt voraus, dass Zustand, Zeit und Temperaturentwicklung bekannt sind. Bei einer unklaren Kühlkette sollten Sie Lebensmittel nicht einfach wieder einfrieren, denn das kann die Qualität verschlechtern und verdeckt die Frage, ob das Lebensmittel bereits zu warm geworden ist. Für empfindliche tierische Tiefkühlware gilt bei vollständigem Auftauen und fehlenden Daten: entsorgen.
Stellen Sie Lebensmittel nicht ungeschützt auf Balkon, Terrasse, in den Garten oder in den Schnee. Außentemperaturen schwanken, Sonne kann die Ware erwärmen, und Tiere, Schmutz oder Tauwasser können sie verunreinigen. Eine vorübergehende geschützte Lagerung kann unter passenden Bedingungen möglich sein, ersetzt aber keine nachvollziehbare Temperaturkontrolle und keine Beachtung der Herstellerangaben.
Entsorgen oder behalten
Entsorgen Sie ein Lebensmittel, wenn sich seine Kühlgeschichte nicht mehr nachvollziehen lässt. Das gilt besonders für leicht verderbliche Ware. Fehlen Informationen, ist das kein Beleg dafür, dass alles in Ordnung war.
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn:
- Beginn oder Ende des Stromausfalls unbekannt sind,
- keine verlässliche Temperaturangabe vorliegt,
- die Tür längere Zeit offen war oder häufig geöffnet wurde,
- leicht verderbliche Ware deutlich warm ist,
- Fleisch, Fisch, Geflügel, Milchprodukte, Eier oder Reste längere Zeit nicht ausreichend gekühlt waren,
- Tiefkühlware vollständig aufgetaut ist und ihre Temperaturgeschichte unklar bleibt,
- Tauwasser andere Lebensmittel oder Oberflächen berührt hat,
- die Verpackung aufgebläht, undicht, beschädigt oder ungewöhnlich verformt ist,
- das Produkt für Säuglinge oder besonders gefährdete Personen bestimmt ist,
- Sie die Sicherheit nur mit Geruch, Geschmack oder einem kurzen Blick begründen könnten.
Beantworten Sie jedes Produkt einzeln:
- Kenne ich Beginn und Ende des Stromausfalls genau?
- Weiß ich, ob die Tür geschlossen blieb?
- Liegt ein belastbarer Temperaturmesswert vor?
- War das Lebensmittel durchgehend gefroren oder eindeutig ausreichend kalt?
- Ist es roh, tierisch, feucht, geöffnet oder verzehrfertig?
- Gibt es Verpackungsschäden oder eine mögliche Kreuzkontamination?
- Würde ich es einer schwangeren, älteren oder immungeschwächten Person anbieten?
- Würde ich mich zur Freigabe auf Geruch oder Geschmack verlassen müssen?
- Ist der mögliche Verlust geringer als das Gesundheitsrisiko?
Wenn Sie eine zentrale Frage bei leicht verderblicher Ware nicht beantworten können, verwenden Sie das Produkt nicht. Entsorgen Sie es in einer gut verschlossenen Verpackung und reinigen Sie Flächen, die mit ausgelaufenen Flüssigkeiten oder Tauwasser in Kontakt gekommen sind. Trennen Sie dabei rohe tierische Lebensmittel von anderen Vorräten, damit keine Kreuzkontamination entsteht.
Wie Sie bei Unsicherheit entscheiden
Für eine sichere Entscheidung brauchen Sie Angaben zu Zeit, Temperatur, Gerätesituation und Lebensmittelart; je mehr davon fehlen, desto vorsichtiger müssen Sie vorgehen. Geruch, Aussehen und Geschmack können verdorbene Ware auffällig machen, bestätigen aber nicht zuverlässig, dass ein Lebensmittel sicher ist.
Bei rohem Fleisch, Fisch, Geflügel, Milchprodukten, Eiern, zubereiteten Speisen, Babynahrung und vollständig aufgetauter Tiefkühlware ist Entsorgen bei unklarer Kühlkette meist die sicherere Entscheidung.