Wer eine Haushaltshilfe einstellt, zahlt in Deutschland üblicherweise 14 bis 16 Euro netto pro Stunde, also den Betrag, der bei der Person ankommt. Wenn Sie die Person als Minijobber anmelden, kommen Abgaben dazu. Wie viel Sie insgesamt zahlen, hängt davon ab, wie Sie die Person beschäftigen: selbstständig, fest angestellt oder als Minijobber auf 603-Euro-Basis. Die Beschäftigungsform bestimmt auch Ihre Pflichten und den Planungsaufwand.

Was eine Reinigungskraft pro Stunde kostet

Private Reinigungskräfte kosten meist 14 bis 16 Euro netto pro Stunde, also den Betrag, den die Person tatsächlich bekommt. Wie viel Sie als Auftraggeber zahlen, hängt davon ab, wie Sie die Hilfe beschäftigen. In Großstädten sind die Preise höher, weil dort die Lebenshaltungskosten steigen. Auf dem Land oder in kleineren Städten finden Sie eher günstigere Angebote.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 angehoben, und die Tariflöhne der Gebäudereinigung liegen für Unterhaltsreinigung ab 2026 über dem Mindestlohn. Wenn Sie ein Reinigungsunternehmen beauftragen, zahlen Sie mehr als bei einer privaten Kraft, weil dort Tariflöhne und Sozialabgaben anfallen.

Die drei Anstellungsmodelle

Wie Sie die Haushaltshilfe beschäftigen, bestimmt Kosten und Pflichten. Es gibt drei Varianten:

Selbstständige Reinigungskraft: Sie beauftragen eine Person, die selbstständig arbeitet und eigene Rechnungen stellt. Sie zahlen den vereinbarten Stundensatz. Die Person regelt Steuern und Versicherungen selbst. Sie haben weniger Pflichten, aber keine Kontrolle darüber, ob die Person abgesichert ist.

Fest angestellte Kraft: Sie stellen die Person mit einem normalen Arbeitsvertrag ein. Das ist der aufwendigste Weg: Sie übernehmen Lohnsteuer, Sozialabgaben und die Lohnabrechnung. Für eine einzelne Haushaltshilfe lohnt sich dieser Aufwand selten.

Minijobber: Die Person arbeitet auf 603-Euro-Basis. Sie melden sie bei der Minijob-Zentrale an und zahlen zum Lohn einen Pauschalbeitrag auf den monatlichen Verdienst. Für viele Haushalte ist das der praktischste Weg, weil die Anmeldung unkompliziert ist und die Person über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist.

Zusatzkosten der Minijob-Anmeldung

Wenn Sie eine Reinigungskraft als Minijobber anstellen, zahlen Sie nicht nur den Lohn. Auf den monatlichen Verdienst kommen pauschale Abgaben dazu, deren Höhe sich nach dem Monatslohn richtet.

Die Anmeldung läuft über die staatliche Minijob-Zentrale. Sie melden die Person an, und die Zentrale wickelt die Beiträge ab. Der Vorteil: Die Reinigungskraft ist während der Arbeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das schützt auch Sie als Auftraggeber vor Haftungsansprüchen.

Warum Sie die Haushaltshilfe anmelden sollten

Wenn eine Reinigungskraft ohne Anmeldung arbeitet, riskieren Sie Ärger. Die Person hat keinen Unfallversicherungsschutz. Erleidet sie bei Ihnen einen Unfall, können Sie haftbar gemacht werden. Dazu kommen mögliche Strafen, wenn das Finanzamt oder die Minijob-Zentrale die nicht angemeldete Arbeit entdeckt. Die Anmeldung kostet einen Aufschlag, schafft aber Sicherheit für beide Seiten.

Der Markt für haushaltsnahe Dienstleistungen ist in den letzten Jahren gewachsen, wie eine ifo-Studie zeigt. Immer mehr Haushalte stellen eine Hilfe an, die Nachfrage steigt. Als Auftraggeber haben Sie dadurch mehr Auswahl. Achten Sie aber darauf, dass die Person ordentlich angemeldet ist.

Was Sie vor dem Start klären

Bevor Sie eine Haushaltshilfe einstellen, klären Sie drei Dinge: den Umfang der Arbeit, die Häufigkeit und das Budget. Der Umfang bestimmt die Stundenzahl, die Häufigkeit hängt von der Haushaltsgröße und dem gewünschten Standard ab, und das Budget ergibt sich aus Stundensatz und Stundenzahl.

Sie können im Bekanntenkreis Empfehlungen einholen, Anzeigen durchsehen oder Vermittlungsagenturen nutzen. Agenturen prüfen die Personen oft, verlangen aber eine Vermittlungsgebühr. Planen Sie einige Wochen ein, bis die erste Arbeitsphase beginnt.

Bei einem Minijobber schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab, der Stundenzahl, Lohn und Aufgaben festhält. Die Minijob-Zentrale stellt dafür Muster zur Verfügung. Bei einer selbstständigen Kraft reicht ein einfacher Auftrag. Bewahren Sie die Rechnungen auf, um die Kosten steuerlich geltend zu machen.