Gekochte Speisen, angebrochene Packungen und einzelne Gemüsestücke geraten im Kühlschrank leicht in Vergessenheit und landen dann im Müll. Wenn Sie Reste sichtbar lagern, rechtzeitig verarbeiten und beim nächsten Einkauf berücksichtigen, sparen Sie Geld.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, gekochte Speisen innerhalb von zwei bis drei Tagen zu verbrauchen. Was bis dahin übrig bleibt, frieren Sie am besten ein. Ihre Ersparnis hängt davon ab, wie viele Lebensmittel Sie sonst wegwerfen und welche Einkäufe Sie sich dadurch sparen.
Reste sicher lagern
Räumen Sie Lebensmittel, die bald gegessen werden sollten, nach vorn. Verschließen Sie angebrochene Packungen oder füllen Sie den Inhalt in durchsichtige Behälter um. So sehen Sie beim Öffnen des Kühlschranks schneller, was noch da ist. Prüfen Sie einmal pro Woche kurz, welche Vorräte Sie haben und wie lange sie haltbar sind.
Gekochte Reste sollten zügig abkühlen. Füllen Sie größere Mengen in mehrere flache Behälter, decken Sie diese ab und stellen Sie sie in den Kühlschrank. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt eine Kühlschranktemperatur von höchstens 7 °C, besser unter 5 °C. Beschriften Sie eingefrorene Portionen mit Inhalt und Datum. Bei etwa −18 °C bleiben viele Lebensmittel mehrere Monate haltbar. Die genaue Dauer hängt vom Lebensmittel ab.
Nicht jedes Lebensmittel gehört in den Kühlschrank. Brot wird dort schneller trocken. Tomaten, Gurken, Paprika, Zucchini, Kartoffeln und Basilikum lagern Sie nach Empfehlung des Bundeszentrums für Ernährung bei Zimmertemperatur. Richtig gelagerte Lebensmittel bleiben länger verwendbar und müssen nicht wegen falscher Lagerung in den Müll.
Aus Resten neue Mahlzeiten machen
Nutzen Sie Reste für die nächste Mahlzeit. Schlappes Gemüse passt in eine Suppe oder ein Omelett. Gekochte Kartoffeln, Nudeln und Gemüse lassen sich in einer Pfanne aufwärmen oder mit weiteren Zutaten zu einem Auflauf verarbeiten. So können Sie die Mahlzeit an die vorhandene Menge anpassen, statt für jedes Rezept neu einzukaufen.
Altbackenes Brot wird zu Croutons, Semmelbröseln oder Semmelklößen. Hacken Sie übrig gebliebene Kräuter und frieren Sie sie in einzelnen Portionen ein. Eintopf und Nudelsoße eignen sich ebenfalls zum Einfrieren, wenn sie in den nächsten Tagen nicht gegessen werden. Teilen Sie größere Mengen in Portionen auf, damit Sie später nur auftauen, was Sie brauchen.
Ein fester Reste-Abend oder ein kleines Reste-Buffet hilft, mehrere angebrochene Lebensmittel aufzubrauchen. Stellen Sie dafür Behälter und einzelne Zutaten auf den Tisch und kombinieren Sie sie nach Geschmack. Lassen Sie Zutaten weg, die nicht passen oder nicht mehr einwandfrei sind.
Einkäufe und Portionen planen
Prüfen Sie Kühlschrank und Vorratsschrank, bevor Sie einkaufen. Kaufen Sie nur, was tatsächlich fehlt. Planen Sie außerdem eine Mahlzeit mit den Lebensmitteln, die zuerst verbraucht werden sollten. Beim Einräumen kommen neue Einkäufe nach hinten, ältere nach vorn.
Kochen Sie passend zur Zahl der Personen und servieren Sie zunächst kleinere Portionen. Wer noch Hunger hat, kann nachnehmen. So bleibt weniger Essen auf den Tellern übrig. Füllen Sie übrig gebliebenes Essen direkt nach der Mahlzeit in Behälter und legen Sie gleich fest, ob Sie es in den nächsten zwei bis drei Tagen essen oder einfrieren.
Eine 2019 veröffentlichte Erhebung schätzt, dass eine vierköpfige Familie bis zu 940 Euro im Jahr sparen kann. Das ist ein Schätzwert, keine Zusage für einzelne Haushalte. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt davon ab, welche Lebensmittel Sie sonst wegwerfen und welche Einkäufe Sie dadurch vermeiden.
Mindesthaltbarkeit und Verbrauchsdatum
Ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht automatisch, dass ein Lebensmittel verdorben ist: Prüfen Sie Aussehen und Geruch und probieren Sie es, wenn beides unauffällig ist. Entsorgen Sie Lebensmittel mit Schimmel, faulen Stellen oder unangenehmem Geruch.
Das Verbrauchsdatum gilt für leicht verderbliche Produkte, etwa Fleisch oder Fisch. Essen Sie das Lebensmittel nach Ablauf des Datums nicht mehr und verlassen Sie sich bei solchen Produkten nicht allein auf eine Geruchs- oder Sichtprüfung. Erhitzen macht verdorbene Lebensmittel nicht wieder genießbar.