Wer seine Wohnung vor Einbruch schützen will, fängt nicht mit einem teuren Schloss oder einer Alarmanlage an, sondern mit dem Alltag. Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 zeigt, dass viele Wohnungseinbrüche in Deutschland im Versuch stecken blieben, oft weil Türen und Fenster nicht geöffnet werden konnten.
Entscheidend ist die Reihenfolge: konsequent abschließen, leicht erreichbare Öffnungen zuerst sichern und erst danach geprüfte, fachgerecht montierte Systeme einsetzen.
Was Sie sofort und ohne Umbau tun können
Die einfachsten Maßnahmen kosten kein Geld und lassen sich in jedem Haushalt sofort umsetzen. Sie sollten zuerst überprüft werden.
Die Wohnungstür gehört beim Verlassen abgeschlossen, nicht nur ins Schloss gezogen. Eine ins Schloss gefallene Tür kann von innen oft durch den Briefschlitz oder mit einfachen Hilfsmitteln geöffnet werden. Das Abschließen verhindert diese Möglichkeit.
Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen vollständig geschlossen und verriegelt sein. Ein gekipptes Fenster ist aus Sicht der Polizei ein offenes Fenster. Die Kippstellung lässt eine Öffnung, die mit geringem Kraftaufwand vergrößert werden kann. Auch bei kurzer Abwesenheit, zum Beispiel beim Einkaufen oder Spazierengehen, sollten Sie diesen Fehler vermeiden.
Bewahren Sie keinen Schlüssel draußen auf. Ein Zweitschlüssel unter der Fußmatte, im Blumentopf oder im Briefkasten ist leicht zu finden. Einbrecher kennen diese Verstecke. Wenn Sie einen Schlüssel verloren haben, lassen Sie den Schließzylinder prüfen und tauschen Sie ihn nötigenfalls aus.
Achten Sie bei längerer Abwesenheit darauf, keine offensichtlichen Hinweise auf Leerstand zu geben. Bitten Sie Nachbarn, den Briefkasten zu leeren, oder nutzen Sie Zeitschaltuhren für die Beleuchtung. Vermeiden Sie öffentliche Ankündigungen Ihrer Abwesenheit in sozialen Medien.
Eine britische Studie hat solche Alltagshinweise in besonders betroffenen Gebieten getestet. Sie zeigt, dass einfache Verhaltensänderungen statistisch mit weniger Einbrüchen verbunden waren. Die Ergebnisse sind nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar, aber die grundlegende Logik bleibt: Wenn eine Tür oder ein Fenster verschlossen ist, lässt es sich nicht einfach aufdrücken.
Fenster, Balkon- und Terrassentüren richtig priorisieren
Wenn Sie Ihre Wohnung systematisch prüfen, beginnen Sie mit den am leichtesten erreichbaren Öffnungen. Entscheidend ist die Erreichbarkeit, nicht die Zahl der Fenster.
Prüfen Sie zuerst:
- Fenster im Erdgeschoss und Fenster, die über einen Balkon, eine Terrasse oder eine Garage ebenerdig erreichbar sind.
- Balkon- und Terrassentüren, besonders wenn sie ältere Beschläge haben.
- Fenster an Gebäuderückseiten, in Durchgängen oder in wenig einsehbaren Bereichen.
- Kellerfenster und Lichtschächte.
- Fenster, die Sie regelmäßig gekippt lassen, etwa in Bad oder WC.
Ein Balkon im ersten Obergeschoss ist nicht automatisch sicher, wenn er über ein Vordach oder eine Garage erreicht werden kann. Nehmen Sie daher keine pauschale Einteilung nach Stockwerken vor, sondern beurteilen Sie die tatsächliche Erreichbarkeit jedes Fensters.
Warum ein abschließbarer Fenstergriff allein nicht reicht
Hier liegt eines der häufigsten Missverständnisse. Viele Haushalte rüsten abschließbare Fenstergriffe nach und halten das für ausreichend. Ein abschließbarer Griff verhindert das Öffnen des Fensters von außen, schützt aber nicht gegen das Aufhebeln des Fensterrahmens.
Die meisten Einbrecher hebeln Fenster auf, indem sie zwischen Rahmen und Flügel ein Werkzeug ansetzen. Ein abschließbarer Fenstergriff allein bietet keinen Aufhebeschutz. Erst in Verbindung mit einem geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlag, der die Verriegelung an mehreren Stellen des Rahmens sichert, wird ein abschließbarer Griff sinnvoll.
Das gleiche Prinzip gilt für Sicherheitsglas. Eine spezielle Verglasung verhindert nicht, dass der Rahmen aufgehebelt wird. Die Polizei weist daher darauf hin, dass Fenster häufig aufgehebelt werden und die Verglasung nicht als alleinige Sicherungsmaßnahme ausreicht.
Technische Maßnahmen als abgestimmtes System
Wenn die Alltagsschritte sitzen und die Schwachstellen Ihrer Wohnung klar sind, können Sie über technische Nachrüstung nachdenken. Ein System ist nur so stark wie sein schwächstes Bauteil.
Für neue Fenster und Fenstertüren empfiehlt die Polizei geprüfte einbruchhemmende Elemente nach DIN EN 1627, mindestens der Widerstandsklasse RC 2. Geprüft wird dabei nicht ein einzelner Griff oder ein Beschlag, sondern die Gesamtkonstruktion aus Rahmen, Beschlag und Verglasung. Alle Teile müssen als zusammengehöriges System wirken. Eine RC-2-Konstruktion hält standardisierten Belastungen mit Schraubenziehern, Hebeln und ähnlichen Werkzeugen für einen definierten Zeitraum stand. Es gibt jedoch keine Garantie, dass ein Einbruch unmöglich wird. Die Prüfung beschreibt den Widerstand unter genormten Bedingungen.
Für bestehende Fenster können Sie nachrüsten. Die Polizei nennt:
- geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge,
- abschließbare Fenstergriffe in Verbindung mit geeigneten Beschlägen,
- aufschraubbare Zusatzsicherungen,
- geprüfte Nachrüstprodukte nach DIN 18104,
- in bestimmten Situationen einbruchhemmende Verglasung,
- für häufig gekippte Fenster geprüfte Gitter.
Die Nachrüstung muss fachgerecht erfolgen. Ein Produkt, das nicht richtig montiert ist, bietet keinen zuverlässigen Schutz. Lassen Sie daher einen Fachbetrieb prüfen, ob Ihr vorhandenes Fenster für die geplante Nachrüstung geeignet ist.
Für Türen gilt ein ähnliches Prinzip. Eine einbruchhemmende Tür nach DIN EN 1627 umfasst Türblatt, Zarge, Verriegelung und Schließbereich als geprüfte Einheit. Der alleinige Austausch des Schließzylinders verbessert den Schutz bei einer schwachen oder verzogenen Tür nicht entscheidend.
Was Sie über Rollläden und Beleuchtung wissen sollten
Gewöhnliche Rollläden bieten keinen verlässlichen Schutz. Sie können von außen oft hochgeschoben oder aufgehebelt werden. Geprüfte einbruchhemmende Rollläden sind eine zusätzliche Maßnahme, ersetzen aber nicht die Sicherung des Fensters selbst.
Beleuchtung kann die soziale Kontrolle verbessern, indem sie dunkle Ecken sichtbar macht und Nachbarn auf ungewöhnliche Aktivitäten aufmerksam werden lässt. Sie ersetzt jedoch keine mechanische Sicherung. Automatisierte Beleuchtung oder Rollläden, die bei Abwesenheit einen bewohnten Eindruck vermitteln, können nützlich sein, sind allein aber kein ausreichender Schutz.
Mieterinnen und Mieter: Was vorher geklärt werden muss
Als Mieter können Sie Alltagsmaßnahmen selbstverständlich selbst organisieren. Sobald es jedoch um bauliche Veränderungen geht, müssen Sie die Zustimmung der Vermietung einholen.
Nach § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen. Dieser Anspruch ist jedoch nicht uneingeschränkt. Er unterliegt einer Interessenabwägung zwischen Ihrem Sicherheitsbedürfnis und den berechtigten Interessen des Vermieters. Bevor Sie ein Fenster ersetzen oder in die Fassade eingreifen, sollten Sie daher:
- Ihre geplante Maßnahme der Vermietung schriftlich ankündigen.
- Klären, wer die Kosten trägt und wer die Maßnahme durchführt.
- Rückbaupflichten dokumentieren, falls Sie die Maßnahme später rückgängig machen müssen.
- Bei Eingriffen in Fenster, Türen oder Fassade einen Fachbetrieb einbeziehen.
Bei Unsicherheit können Sie eine kostenlose Beratung durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Diese neutralen Beratungen helfen Ihnen und der Vermietung, realistische Erwartungen an den Schutz zu entwickeln.
Für Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen Sie zusätzlich die Interessen der Hausgemeinschaft und Fluchtwegsituationen beachten. Maßnahmen an gemeinschaftlich genutzten Bereichen sollten von der Eigentümerversammlung oder der Hausverwaltung abgestimmt werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer: Die weiteren Rahmenbedingungen
Als Eigentümer können Sie umfassender planen als Mieter. Dennoch sollten Sie nicht automatisch zum teuersten oder technisch auffälligsten System greifen.
Bei Neubau oder Fenstertausch lassen sich geprüfte einbruchhemmende Gesamtelemente sinnvoll einplanen. Bei Bestandsgebäuden gilt: Prüfen Sie zuerst die tatsächlich erreichbaren Öffnungen und investieren Sie dort, wo der größte Nutzen zu erwarten ist.
In einer Eigentumswohnung müssen Sie Gemeinschaftseigentum und Beschlüsse der Eigentümerversammlung beachten. § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes nennt Einbruchschutz als möglichen Zweck baulicher Veränderungen. Zugleich können die Rechte anderer Wohnungseigentümer und die Gestaltung der Wohnanlage betroffen sein. Vor Maßnahmen an Fassade, Fenstern, Wohnungseingangstüren oder gemeinschaftlichen Anlagen sollten Sie die Eigentümergemeinschaft einbeziehen.
Prüfen Sie auch immer, ob Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Bedienbarkeit und Barrierefreiheit mit Ihren Sicherungsmaßnahmen vereinbar sind. Eine Sicherung, die im Notfall nicht geöffnet werden kann, ist keine gute Lösung.