Wer eine Reinigungskraft für den eigenen Haushalt sucht, muss zwei Dinge klären: woher die Person kommt und wie die Zusammenarbeit geregelt wird. Beides bestimmt den Preis. Eine private Putzkraft kostet üblicherweise 14 bis 16 Euro netto pro Stunde. Wer sie als Minijob anmeldet, zahlt geringe Abgaben. Außerdem ist die Kraft dann gesetzlich unfallversichert. Sie können außerdem 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, höchstens 510 Euro im Jahr.

Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit festem, niedrigem Monatslohn. Die Anmeldung läuft über die Minijob-Zentrale, und der Haushaltsscheck ist das Anmeldeformular für Privathaushalte. Die Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie per Lastschrift ein; die Anmeldung sorgt zugleich für den Versicherungsschutz der Kraft und für den Steuervorteil.

Was eine Reinigungskraft kostet

Die genannten Beträge gelten für 2026. Der übliche Stundenlohn liegt zwischen 14 und 16 Euro netto. Netto heißt: Genau diesen Betrag erhält die Reinigungskraft ausgezahlt. Die Abgaben für die Anmeldung zahlen Sie als Auftraggeber zusätzlich; ihre Höhe hängt vom gewählten Modell ab.

Der Minijob ist die günstigste Variante. Im Privathaushalt fallen dafür niedrigere Abgaben an, als ein gewerblicher Arbeitgeber zahlen müsste. Bei kurzfristigen Beschäftigungen, etwa für eine einmalige Grundreinigung, fallen sie sogar noch geringer aus. Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge und zieht sie per Lastschrift ein. Der Papieraufwand bleibt gering.

Wer der Kraft einen höheren Monatslohn zahlen möchte, meldet sie als 603-Euro-Jobber an. Dabei kommen Lohnnebenkosten von einem geringen Prozentsatz des Monatsverdienstes hinzu (Stand 2026). Ein Rechenbeispiel: Zehn Stunden im Monat zu einem üblichen Stundenlohn ergeben einen Monatslohn. Dazu kommen Abgaben. Die Monatskosten liegen also etwas über dem Lohn.

Reinigungsunternehmen kalkulieren höhere Stundensätze als private Kräfte, weil sie Anmeldung, Vertretung im Krankheitsfall und Haftung übernehmen. Dort ist Ihr Vertragspartner die Firma und nicht die einzelne Person. Wenn Sie keine Arbeitgeberrolle übernehmen möchten, wählen Sie diesen Weg.

Anmeldung über den Haushaltsscheck

Der Haushaltsscheck ist das Anmeldeformular der Minijob-Zentrale für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt. Sie tragen die Daten der Kraft und den vereinbarten Lohn ein und schicken das Formular ab. Die Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie per Lastschrift von Ihrem Konto ein. Außerdem meldet sie die Kraft bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Die Anmeldung erledigen Sie online über den Minijob-Manager.

Die Anmeldung nützt beiden Seiten: Die Reinigungskraft ist während der Arbeit unfallversichert. Sie erfüllen Ihre Pflichten als Arbeitgeber, ohne viel Verwaltung zu betreiben. Und erst die Anmeldung macht die Lohnkosten für die Steuererklärung nutzbar. Arbeitet die Kraft ohne Anmeldung, fehlt der Versicherungsschutz und einen Steuerabzug gibt es nicht.

Die Steuerermäßigung nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten im oder am eigenen Haus, etwa Putzen, Waschen oder Handwerkerleistungen. Dafür gewährt das Finanzamt eine Steuerermäßigung, also einen direkten Abzug von der Steuerschuld. Bei einem Minijob im Haushalt beträgt die Ermäßigung 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 510 Euro pro Jahr.

Aus dem monatlichen Lohn ergibt sich der Jahresbetrag, und die Ermäßigung beträgt 20 Prozent davon. Liegen die jährlichen Arbeitskosten hoch genug, ist der Höchstbetrag von 510 Euro erreicht.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: eine Rechnung, eine Überweisung des Lohns und die Arbeit im selbst genutzten Haushalt innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Barzahlung ohne Beleg erkennt das Finanzamt nicht an. Auch Mieter können den Abzug nutzen, solange sie die Wohnung selbst bewohnen. Die Ermäßigung bezieht sich auf die Arbeitskosten. Material wie Putzmittel zählt nicht dazu. Für Handwerkerleistungen und für Anmeldeformen neben dem Minijob gelten eigene Höchstbeträge, die in der Steuererklärung getrennt erfasst werden.

Wo Sie eine passende Reinigungskraft finden

Persönliche Empfehlungen sind der zuverlässigste Weg. Wer im Bekanntenkreis bereits eine Putzkraft beschäftigt, kann ehrlich über Pünktlichkeit, Gründlichkeit und Vertrauenswürdigkeit berichten. Fragen Sie gezielt bei Nachbarn, Kollegen und Freunden nach, bevor Sie eine Anzeige schalten.

Die Minijob-Zentrale betreibt mit der Haushaltsjob-Börse eine Vermittlungsbörse für private Haushalte. Dort stellen Sie ein Gesuch ein und erhalten Anfragen von Interessierten, die eine Anstellung im Privathaushalt suchen. Vermittlungsportale im Internet arbeiten daneben mit Profilen und Bewertungen. Sie eignen sich, um Preise und Verfügbarkeit zu vergleichen. Die Verlässlichkeit einer Person müssen Sie im persönlichen Gespräch einschätzen.

Reinigungsunternehmen sind die unkomplizierteste Variante. Die Firma stellt die Kräfte, organisiert Vertretung und trägt die Haftung. Dafür liegen die Stundensätze höher als bei privaten Kräften. Wer keine Arbeitgeberpflichten übernehmen möchte, ist hier richtig.

Reinigungskraft vor dem ersten Einsatz prüfen

Vereinbaren Sie vor der festen Zusage ein Probearbeiten, damit Sie sehen, wie gründlich die Person arbeitet und ob der Kontakt stimmt. Halten Sie danach schriftlich fest, welche Aufgaben zur regelmäßigen Wohnungspflege gehören. Fenster, Backofen und Schränke zählen für viele Kräfte nicht zur Grundpflege, daher verhindert eine klare Aufgabenliste Missverständnisse und Streit über den Preis.

Fragen Sie nach Referenzen und danach, wo die Person bisher geputzt hat. Ein Stundenlohn deutlich unter 14 Euro netto ist ungewöhnlich. Fragen Sie dann nach, ob der genannte Preis der Endbetrag ist und ob die Person angemeldet arbeiten wird. Die Anmeldung entscheidet über zwei Dinge: den Unfallversicherungsschutz der Kraft und die Abziehbarkeit der Kosten.

Besprechen Sie auch, wie oft die Kraft kommt und was sie pro Termin schaffen soll. Wer nur einmal im Monat putzen lässt, muss mehr Grundarbeit einplanen und sollte vorher klären, welche Aufgaben an einem Termin realistisch sind.